Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Ernennungsentscheidungen von Erdoğan mitten in der Nacht
Die Entscheidungen zu den Ernennungen, die mit der Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan getroffen wurden, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde Ramazan Dolu zum Provinzialmufti von Malatya ernannt, eine Stelle, die beim Präsidium für Religionsangelegenheiten vakant war.
Im Ministerium für Familie und soziale Dienste wurden Tolga Nacar zum Provinzdirektor von Osmaniye und Hüseyin Mollaoğlu zum Provinzdirektor von Trabzon ernannt, um die dort jeweils vakanten Stellen zu besetzen.
Im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit wurden 137 Arbeitsinspektoren zu leitenden Arbeitsinspektoren ernannt.
BOTSCHAFTERERNENNUNGEN FÜR 9 LÄNDER
Darüber hinaus hat der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan Botschafter für 9 Länder sowie einen Ständigen Vertreter der Türkei bei den Vereinten Nationen ernannt.
Laut der mit Erdoğans Unterschrift im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde Sedat Önal, der seit Februar 2023 als Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen tätig war, zum Botschafter der Türkei in den USA ernannt.
Erdoğan ernannte den stellvertretenden Außenminister Ahmet Yıldız als Nachfolger von Önal zum Ständigen Vertreter der Türkei bei den Vereinten Nationen.
Die weiteren von Erdoğan vorgenommenen Botschafterernennungen lauten wie folgt:
- Rifat Cem Örnekol, Guinea
- Ahmet İhsan Kızıltan, Chile
- Vietnam, Korhan Kemik
- Beliz Celasin Rende, Guatemala
- Mehmet Sait Uyanık, Bulgarien
- Naciye Gökçen Kaya, Costa Rica
- Semih Lütfü Turgut, Sri Lanka
- Ahmet Ergin, Äquatorialguinea.
KRITISCHE ERNENNUNG AM KASSATIONSHOF
Die Entscheidung über die Wahl zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt am Kassationshof, die ebenfalls mit Erdoğans Unterschrift versehen wurde, ist im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Demnach wurde das Mitglied des Kassationshofs, Rıdvan Gündoğdu, gemäß Artikel 154 der Verfassung der Republik Türkei sowie den Artikeln 30 und 32 des Kassationshofgesetzes Nr. 2797 aus den von der Großen Generalversammlung des Kassationshofs vorgeschlagenen Kandidaten zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt am Kassationshof gewählt.