Im Amtsblatt veröffentlicht: Steuerbefreiung für Fahrzeugkäufe von Menschen mit Behinderung erhöht

Die Finanzverwaltung des Ministeriums für Schatz und Finanzen hat im zweiten Sonderdruck des Amtsblatts (Resmi Gazete) ein Kommuniqué zur Änderung des allgemeinen Kommuniqués zur Anwendung der Liste (II) der Sonderverbrauchssteuer veröffentlicht.

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Im Sonderdruck des Amtsblatts wurde das Kommuniqué der Finanzverwaltung des Ministeriums für Schatz und Finanzen zur Änderung des allgemeinen Kommuniqués zur Anwendung der Liste (II) der Sonderverbrauchssteuer veröffentlicht. 

Die „von Umbauten befreite Ausnahme“ für Personen mit einem Behinderungsgrad von über 90 Prozent sowie die Ausnahme für „Fahrzeugkäufe von Personen mit einem Behinderungsgrad unter 90 Prozent“ wurde von 1 Million 591 Tausend 20 TL auf 2 Millionen 290 Tausend 200 TL angehoben.

Gemäß dem Kommuniqué wurden die Angaben von 1 Million 591 Tausend 200 TL in den Absätzen II/C/1.2.1 (Anwendung der von Umbauten befreiten Ausnahme) und II/C/1.3 (Ausnahme bei Fahrzeugkäufen von Personen mit einem Behinderungsgrad unter 90 Prozent) sowie die Angabe von 1 Million 591 Tausend 200 TL im dritten Absatz des Abschnitts II/C/5.1 jeweils auf 2 Millionen 290 Tausend 200 TL angepasst.