Im Amtsblatt veröffentlicht: Termine für die Bonuszahlungen an Staatsbedienstete stehen fest

Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss werden die Bonuszahlungen für das Jahr 2025 an Beschäftigte im öffentlichen Dienst in zwei Raten am 24. Januar und 24. März ausgezahlt.

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Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde festgelegt, dass die erste Hälfte der zusätzlichen Vergütung, die im Jahr 2025 an Beschäftigte in Institutionen gezahlt wird, die unter das Gesetz Nr. 6772 fallen, am 24. Januar ausgezahlt wird.

Die zweite Hälfte der Zahlung erfolgt am 24. März, womit die Beschäftigten ihre Vergütungszahlungen in zwei Raten erhalten haben werden.

Darüber hinaus wird die gesamte Bonuszahlung für Arbeiter, die in Untertage-Bergbaubetrieben tätig sind, am 23. Dezember ausgezahlt.