Im Amtsblatt veröffentlicht: Türkische Staatsbürgerschaft nun auch gegen Grundstückserwerb möglich!

Zu den Immobilien, die für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft berechtigen, wurden nun auch Stockwerkseigentum sowie Grundstücke mit darauf befindlichen Gebäuden hinzugefügt. Mit dieser im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden auch Grundstücke in Dörfern für den Staatsbürgerschaftserwerb qualifiziert.

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Zu den Immobilien, die für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft berechtigen, wurden nun auch "Immobilien mit Stockwerkseigentum oder Bau-Dienstbarkeit sowie Grundstücke mit darauf befindlichen Gebäuden" hinzugefügt. Die Änderung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dieser Entscheidung wurden auch Grundstücke in Dörfern, die sich in angrenzenden Gebieten befinden, für den Staatsbürgerschaftserwerb qualifiziert.

In der mit der Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung heißt es:

Es wurde gemäß Artikel 46 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 beschlossen, die beigefügte "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes" in Kraft zu setzen.

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG DES TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFTSGESETZES

ARTIKEL 1- Der Ausdruck "Immobilie im Wert von ... Devisen" in Absatz 2 Buchstabe (b) von Artikel 20 der Verordnung über die Anwendung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, die durch den Ministerratsbeschluss vom 11.2.2010 mit der Nummer 2010/139 in Kraft gesetzt wurde, wurde in "Immobilie mit Stockwerkseigentum oder Bau-Dienstbarkeit oder als Grundstück mit darauf befindlichem Gebäude im Wert von ... Devisen" geändert.

ARTIKEL 2- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3- Der Staatspräsident führt die Bestimmungen dieser Verordnung aus."