In dieser Provinz wurden Versammlungen und Demonstrationen für 4 Tage verboten
Das Gouverneursamt von Van hat bekannt gegeben, dass Demonstrationen und Open-Air-Veranstaltungen für einen Zeitraum von 4 Tagen untersagt wurden.
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In Van wurden Versammlungen und Demonstrationen verboten.
In der Erklärung des Gouverneursamtes hieß es, das Ziel sei es, "Aktionen und Angriffe zu verhindern, von denen angenommen wird, dass sie die in der Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und eindeutig erfüllen".
In der Mitteilung, in der erklärt wurde, dass "die Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger, die Vereitelung der Pläne terroristischer Organisationen sowie der Schutz der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten anderer angestrebt werden", wurde Folgendes festgehalten:
"Innerhalb der Grenzen der Provinz Van sind vom 16. Mai bis einschließlich 19. Mai für einen Zeitraum von 4 Tagen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911 sowie den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 Demonstrationszüge, Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern sowie jede Art von Protestaktionen untersagt."
In der Erklärung wurde zudem mitgeteilt, dass auch die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen und Veranstaltungen durch Einzelpersonen oder Gruppen aus den Bezirken und umliegenden Provinzen, sei es individuell oder kollektiv, sowie die Nutzung der städtischen Routen hierfür verhindert werden soll. Es wurden folgende Angaben gemacht:
"Es wurde beschlossen, Personen und Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen und Veranstaltungen teilnehmen werden, gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz (C) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 die Einreise in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie die individuelle oder kollektive Ausreise von dort zu untersagen. Zudem wurde entschieden, die Nutzung der Routen unserer Provinz durch Personen, die aus anderen Provinzen anreisen, um zu den genannten Orten zu gelangen, nicht zu gestatten."