Individuelle Bildungsförderung für Menschen mit Behinderungen festgelegt
Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat den Teil der Unterstützungsbildung für Menschen mit Behinderungen in Sonderschulen und Rehabilitationszentren bekannt gegeben, der aus dem Haushalt finanziert wird. Demnach wird im Jahr 2024 eine monatliche Unterstützung in Höhe von 4.692 Lira für die individuelle Bildung und 1.314 Lira für die Gruppenbildung gewährt.
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Der Teil der Unterstützungsbildung für Menschen mit Behinderungen, der in diesem Jahr aus dem Haushalt finanziert wird, wurde durch eine Regelung des Ministeriums für Schatz und Finanzen aktualisiert.
Demnach wurde der aus dem Haushalt zu finanzierende Anteil für die Unterstützungsbildung, die Menschen mit Behinderungen in Sonderschulen sowie in Sonderpädagogik- und Rehabilitationszentren erhalten, exklusive der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf monatlich 4.692 Lira für die individuelle Bildung und 1.314 Lira für die Gruppenbildung festgelegt.
Diese Regelung erlangte durch einen im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss Rechtskraft. Demnach wurde der zuvor auf monatlich 3.147 Lira festgelegte Unterstützungsbetrag für die individuelle Bildung auf 4.692 Lira angehoben. Ebenso wurde der monatliche Unterstützungsbetrag für die Gruppenbildung von 881 Lira auf 1.314 Lira erhöht.