Inhaftierter Journalist Alican Uludağ geht vor das Verfassungsgericht
Der wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ inhaftierte Journalist Alican Uludağ hat beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt, da seine Grundrechte während des Inhaftierungsprozesses verletzt worden seien.
12punto
Der Journalist Alican Uludağ, der wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ inhaftiert wurde und sich seit dem 20. Februar im Gefängnis befindet, hat beim Verfassungsgericht eine Individualbeschwerde eingereicht.
Wie aus einem Bericht von DW Türkçe, dem Arbeitgeber von Uludağ, hervorgeht, wird in der Beschwerde argumentiert, dass der Inhaftierungsprozess in „verketteter“ Weise mehrere Grundrechte verletzt habe.
In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person verletzt wurde; zudem wird behauptet, dass die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft, die die Ermittlungen führt, nicht zuständig sei.
In dem Antrag, in dem dargelegt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung nicht erfüllt seien, die Maßnahme gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße und die Pressefreiheit verletze, wurde die Freilassung von Uludağ gefordert.
DER PROZESS DER FESTNAHME UND INHAFTIERUNG
Der DW-Türkçe-Reporter Uludağ wurde am 19. Februar im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung von seinem Wohnort in Ankara festgenommen und nach Istanbul gebracht.
Gegen Uludağ wurden aufgrund seiner Social-Media-Beiträge die Vorwürfe der „öffentlichen Beleidigung des Präsidenten“ und der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ erhoben.
Nach seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft wurde Uludağ wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ inhaftiert.
SEINE VERTEIDIGUNG VOR GERICHT
Der Journalist Alican Uludağ erklärte in seiner Verteidigung vor Gericht: „Ich wurde hierher gebracht und musste die Tränen meiner Kinder zurücklassen. Wenn von mir verlangt wird, für den Journalismus einen Preis zu zahlen, bin ich dazu bereit. Die Staatsanwaltschaft weiß selbst sehr genau, dass keiner der Beiträge in ihren Anschuldigungen ein Straftatbestand ist, sondern dass es sich dabei vollständig um Kritik handelt. Bis heute gab es weder vom Präsidenten noch von seinen Anwälten eine Beschwerde bezüglich dieser Beiträge.“