Innenministerium erstattet Strafanzeige gegen Sänger Mabel Matiz

Das Innenministerium hat bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Sänger Mabel Matiz gemäß Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuches erstattet.

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In einer Erklärung des Innenministeriums hieß es: "Gegen den Sänger Mabel Matiz wurde von unserem Innenministerium bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gemäß Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuches Strafanzeige erstattet."