Innenministerium kündigt neue Maßnahmen an Schulen an: Röntgen- und Kamerasysteme werden installiert

Das Innenministerium hat ein Rundschreiben an alle 81 Provinzen zur Schulsicherheit versandt. Zu den neuen Sicherheitsvorkehrungen gehören Kamerasysteme, der Zugang über nur einen Eingang, der Einsatz von Schulpolizisten sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit. Risikobereiche im Schulumfeld werden streng überwacht.

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Mit einem vom Innenminister Mustafa Çiftçi unterzeichneten Rundschreiben zum Thema 'Sicherheitsmaßnahmen an Schulen und deren Umfeld', das an die Gouverneursämter, die Polizei, die Gendarmerie und die zuständigen Ministerien gerichtet wurde, sollen die Sicherheitsvorkehrungen an Schulen verschärft werden.

Im neuen System werden präventive Sicherheitsmaßnahmen sowie Frühwarnmechanismen als Grundprinzip verankert. Die Gouverneursämter werden dem Bildungsministerium und dem Innenministerium monatliche Berichte über die ergriffenen Maßnahmen und die aufgetretenen Situationen vorlegen.

RÖNTGEN- UND KAMERASYSTEME

In dem Rundschreiben heißt es: "Im Rahmen der Checkliste für Schulsicherheit werden die physischen Sicherheitsmaßnahmen aller Schulen (Schulgeländemauer, Zugangskontrollpunkte, Kamerasysteme, Warenkontrolle, kontrollierter Durchgang usw.) sowie weitere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit (Brandschutz, Alarm, Fehlerstromschutzschalter usw.) in Abstimmung mit den Bildungsdirektionen überprüft und Mängel unverzüglich behoben.

An den Schulen werden Kamerasysteme installiert, die sowohl das Schulgelände als auch das Umfeld erfassen, und es wird sichergestellt, dass die bestehenden Sicherheitskameras stets betriebsbereit sind."

ZUGANG NUR ÜBER EINEN EINGANG

In dem Rundschreiben heißt es weiter: "Physische Hindernisse (Mauern, Zäune usw.) im Umfeld der Schulen werden kontrolliert und Mängel behoben; nicht notwendige zusätzliche Türen für den Ein- und Ausgang von Schülern und Besuchern werden geschlossen, um sicherzustellen, dass der Zugang kontrolliert über einen einzigen Eingang erfolgt. Anzeichen von Gewaltneigung, Drohungen, Kontrollverlust, aggressives Verhalten (physisch oder verbal) sowie Risikosignale in digitalen Medien werden aufmerksam beobachtet, und Frühwarn- sowie Frühinterventionsmechanismen werden effektiv eingesetzt. Bei der Intervention und Überweisung von Schülern, die als Risikogruppe eingestuft werden, wird die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die institutionelle Koordination sichergestellt; notwendige Überwachungs-, Bewertungs- und Nachsorgemechanismen werden eingerichtet. Um die Entwicklung der Schüler zu fördern und Risikofaktoren, die sie negativ beeinflussen könnten, zu reduzieren, wird vorrangig eine effektive entwicklungspsychologische und präventive Beratung sichergestellt. Die Bemühungen zur Stärkung der Familien bei der Entwicklung der Kinder werden intensiviert. Maßnahmen zur digitalen Gesundheit, die darauf abzielen, die Kompetenzen von Schülern, Lehrern und Eltern gegenüber digitalen Risiken zu erhöhen, werden ausgeweitet."

FESTER 'SCHULPOLIZIST' JE NACH RISIKOFAKTOR

Weiter heißt es im Rundschreiben: "Unter Berücksichtigung der aktualisierten Prioritätsstufen basierend auf den Risikofaktoren der Schulen im ganzen Land wird die Entsendung eines 'Schulpolizisten' für Schulen mit hoher Priorität, der dort fest stationiert ist, sowie eines 'Koordinators für sichere Bildung', der in ständigem Kontakt mit der Schulleitung steht, an anderen Schulen mit Nachdruck fortgesetzt."

MOTORISIERTE STREIFEN VOR DEM SCHULTOR

In dem Rundschreiben heißt es: "Die Präsenz der Sicherheitskräfte zu den Ein- und Ausgangszeiten der Schulen wird erhöht; je nach Sicherheitsbedarf der Schule wird außerhalb des Schultors eine motorisierte Einheit oder eine Fußstreife eingesetzt, die in ständigem Kontakt mit der Schulleitung steht und über Interventionskapazitäten verfügt. Patrouillen und Kontrollen in toten Winkeln um die Schule, in verlassenen Gebäuden, Parks, Internetcafés, Spielhallen und auf Routen mit hohem Schüleraufkommen werden intensiviert. Die Kapazitäten unserer Cyber-Einheiten werden gestärkt und der Schwerpunkt auf Cyber-Patrouillen gelegt; Gefahren im Internet sowie Beiträge in sozialen Medien werden sorgfältig verfolgt und gegen strafbare Inhalte werden die notwendigen Schritte eingeleitet. Um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Schusswaffen oder ähnlichen gefährlichen Gegenständen zu verhindern, werden die gemeinsamen Arbeiten mit den Schulleitungen, Feldkontrollen, nachrichtendienstliche Tätigkeiten und risikoorientierte Anwendungen verstärkt; Aufklärungsarbeit bei Eltern mit Waffenbesitzkarten wird geleistet und der Kampf gegen illegale Waffen wird kompromisslos fortgesetzt."

WELCHE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT?

Die in diesem Rahmen umzusetzenden Maßnahmen sind wie folgt:

1. Bei der Planung der Sicherheitsmaßnahmen an und um Schulen wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, wobei die effektive Koordination von präventiven Sicherheitsmaßnahmen und Frühwarnmechanismen als Grundprinzip gilt.

2. Eine auf ständigem und schnellem Informationsaustausch basierende Koordination zwischen Schulleitung, Sicherheitskräften, Kommunalverwaltungen sowie Gesundheits- und Sozialdiensten wird sichergestellt.

3. Die Sicherheitsplanung beschränkt sich nicht nur auf physische Maßnahmen, sondern wird auf einer mehrschichtigen Struktur aufgebaut, die physische Sicherheit, den menschlichen Faktor (Schüler/Personal/Eltern), das digitale Umfeld (soziale Medien und Cyber-Raum) sowie institutionelle Prozesse umfasst.

4. Um potenzielle Risiken vor ihrem Eintreten zu erkennen, wird eine Prozessmodellierung zugrunde gelegt; in Zusammenarbeit mit den Schulverwaltungen werden Verhaltensänderungen mit Gewaltpotenzial, soziale Anpassungsprobleme sowie Risiken durch drohende Inhalte in sozialen Medien als Frühwarnindikatoren bewertet.

5. Der Schutz nicht nur der physischen, sondern auch der psychischen Sicherheit der Schüler sowie die Aktivierung von Beratungs- und psychologischen Unterstützungssystemen gegen Mobbing, Ausgrenzung, Gewaltneigung und traumatische Situationen werden Teil des Konzepts der sicheren Schule sein.

6. Die regelmäßige Überwachung und Bewertung von Bedrohungen, Radikalisierungstendenzen und nachahmendem Verhalten über soziale Medien und digitale Plattformen wird in den Sicherheitsansatz integriert.

7. Sicherheitsplanungen und Risikoklassifizierungen werden dynamisch gestaltet und regelmäßig an neue Bedrohungsarten, Ereignisanalysen und Felddaten angepasst.

8. Die Schulsicherheit wird unter Berücksichtigung der physischen Räumlichkeiten der Schule und ihres Umfelds sowie der dynamischen Struktur von Sicherheitsrisiken basierend auf Ereignisanalysen und verschiedenen Bedrohungstrends (Radikalisierung, Ausgrenzung, psychiatrische Erkrankungen usw.) geplant.

9. Die physische Sicherheit der Schulräume und des Umfelds wird basierend auf den anzuwendenden physischen Maßnahmen in zwei Hauptverantwortungsbereiche unterteilt: "Innenbereiche der Schule" und "Außenbereiche der Schule"; für diese Bereiche werden spezifische Sicherheitsmaßnahmen separat geplant und umgesetzt.

10. Es werden Maßnahmen entwickelt, um Eltern, Lehrer und Schüler als aktive Akteure des Sicherheitssystems in den Prozess einzubeziehen."

Die in diesem Zusammenhang zu verstärkenden physischen Sicherheitsmaßnahmen sind wie folgt:

1. Die Kontrollen zur Einhaltung der Vorschrift, dass öffentlich zugängliche Orte wie Cafés, Teehäuser, Bars, elektronische Spielhallen sowie Orte, an denen alkoholische Getränke offen verkauft werden, mindestens 100 Meter von Schulgebäuden entfernt sein müssen, werden verschärft.

2. Patrouillenaktivitäten in Parkanlagen im Umfeld von Schulen werden erhöht; insbesondere in Bereichen, die hinsichtlich Drogenkonsum und anderer Straftaten als riskant gelten, wird in Koordination mit den Sicherheitskräften und in Zusammenarbeit mit den Kommunalverwaltungen die Installation von Sicherheitskameras und Beleuchtungssystemen sichergestellt.

3. Verlassene Gebäude und Strukturen im Umfeld von Schulen, die ein Risiko für das Bildungsumfeld darstellen, werden von den Gemeinden/Provinzverwaltungen unverzüglich abgerissen.

4. Der Verkauf durch fliegende Händler vor und um Schulen wird nicht gestattet; die Aktivitäten der Betriebe im Schulumfeld werden genau überwacht, um den Verkauf von Suchtmitteln an Kinder zu verhindern und die Kontrollen zu verstärken.

5. Das Warten und Versammeln von Personen vor und um Schulen, die keinen Bezug zur Schule haben und als Gefahr für die Bildung und die Sicherheit der Schüler eingestuft werden, wird unterbunden und gegen diese Personen werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen.

6. An Schulen, die keine Wartebereiche für Schulbusse haben, werden diese Bereiche gemeinsam von der Schulleitung und den Sicherheitskräften festgelegt; das Einfahren von Privatfahrzeugen in den Schulhof wird nicht gestattet.

7. Die Verkehrsregelungen vor und um Schulen werden von unseren Verkehrseinheiten überprüft und zusätzliche Maßnahmen geplant; festgestellte Mängel in diesen Bereichen (Verkehrszeichen und -schilder, Geländer, Überführungen usw.) werden in Koordination mit den zuständigen Institutionen und Organisationen behoben."

Zu verstärkende polizeiliche Maßnahmen und Kontrollen:

1. Unter Berücksichtigung der aktualisierten Prioritätsstufen basierend auf den Risikofaktoren der Schulen im ganzen Land wird die Entsendung eines "Schulpolizisten" für Schulen mit hoher Priorität sowie eines "Koordinators für sichere Bildung", der in ständigem Kontakt mit der Schulleitung steht, an anderen Schulen mit Nachdruck fortgesetzt.

2. Die Präsenz der Sicherheitskräfte zu den Ein- und Ausgangszeiten der Schulen wird erhöht; je nach Sicherheitsbedarf der Schule wird außerhalb des Schultors eine motorisierte Einheit oder eine Fußstreife eingesetzt, die in ständigem Kontakt mit der Schulleitung steht und über Interventionskapazitäten verfügt.

3. Patrouillen und Kontrollen in toten Winkeln um die Schule, in verlassenen Gebäuden, Parks, Internetcafés, Spielhallen und auf Routen mit hohem Schüleraufkommen werden intensiviert.

4. Die Kapazitäten unserer Cyber-Einheiten werden gestärkt und der Schwerpunkt auf Cyber-Patrouillen gelegt; Gefahren im Internet sowie Beiträge in sozialen Medien werden sorgfältig verfolgt und gegen strafbare Inhalte werden die notwendigen Schritte eingeleitet.

5. Um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Schusswaffen oder ähnlichen gefährlichen Gegenständen zu verhindern, werden die gemeinsamen Arbeiten mit den Schulleitungen, Feldkontrollen, nachrichtendienstliche Tätigkeiten und risikoorientierte Anwendungen verstärkt; Aufklärungsarbeit bei Eltern mit Waffenbesitzkarten wird geleistet und der Kampf gegen illegale Waffen wird kompromisslos fortgesetzt".

Maßnahmen zur psychologischen Unterstützung:

1. Anzeichen von Gewaltneigung, Drohungen, Kontrollverlust, aggressives Verhalten (physisch oder verbal) sowie Risikosignale in digitalen Medien werden aufmerksam beobachtet, und Frühwarn- sowie Frühinterventionsmechanismen werden effektiv eingesetzt.

2. Bei der Intervention und Überweisung von Schülern, die als Risikogruppe eingestuft werden, wird die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die institutionelle Koordination sichergestellt; notwendige Überwachungs-, Bewertungs- und Nachsorgemechanismen werden eingerichtet.

3. Um die Entwicklung der Schüler zu fördern und Risikofaktoren, die sie negativ beeinflussen könnten, zu reduzieren, wird vorrangig eine effektive entwicklungspsychologische und präventive Beratung sichergestellt.

4. Die Bemühungen zur Stärkung der Familien bei der Entwicklung der Kinder werden intensiviert.

5. Maßnahmen zur digitalen Gesundheit, die darauf abzielen, die Kompetenzen von Schülern, Lehrern und Eltern gegenüber digitalen Risiken zu erhöhen, werden ausgeweitet.

6. Nach Gewaltereignissen wird die Schulsicherheit unverzüglich wiederhergestellt, um ein gesundes Bildungsumfeld zu schaffen; psychosoziale Unterstützungsdienste für betroffene Schüler, Lehrer und Eltern werden fortgesetzt".

Maßnahmen zur Cybersicherheit:

1. Drohende Inhalte im Internet, die auf Schulen, Schüler und Personal abzielen, werden von den Schulleitungen hinsichtlich eingehender Beschwerden und von den Sicherheitskräften hinsichtlich Cyber-Erkennungen überwacht.

2. Bei der Feststellung von Zielsetzungen, Cyber-Mobbing und Gewaltinhalten in sozialen Medien erfolgt eine unverzügliche Meldung an alle zuständigen Einheiten.

3. Im Rahmen der Open-Source-Aufklärung werden riskante digitale Trends analysiert.

4. Es werden Schulungen zur Sensibilisierung für Cybersicherheit für Schüler und Lehrer organisiert.

5. Cyber-Mobbing und digitale Ethik, sichere Internetnutzung, Schutz personenbezogener Daten, verdächtige Inhalte und Betrug werden in die Cyber-Aufklärungsschulungen aufgenommen.

6. An Schulen werden Verfahren zur Reaktion auf Cyber-Vorfälle erstellt.

7. Für verdächtige Situationen wird ein Schnellmeldemechanismus (Schulleitung + Sicherheitskräfte) eingerichtet.

8. Meldungen der Schulleitung zu Cyber-Vorfällen, die Gegenstand von Beschwerden sind oder aus offenen Quellen identifiziert werden können, werden registriert und in einer Ereignisdatenbank erfasst.

9. Schulen arbeiten bei der Cybersicherheit koordiniert mit Sicherheitskräften und zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen.

10. Maßnahmen zur Cybersicherheit werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

11. Basierend auf Risikoanalysen wird ein schulbezogener Cybersicherheitsplan erstellt.

12. Gewaltneigungen und Radikalisierungsanzeichen im digitalen Umfeld werden im Rahmen der Frühwarnung bewertet.

13. Die gewonnenen Daten werden in das Risikomanagementsystem für Schulsicherheit integriert".

NOTFALLPLÄNE WERDEN ERSTELLT

Gouverneursämter, Bezirksverwaltungen, Sicherheitskräfte, Bildungsdirektionen, Gesundheitsbehörden und zuständige Institutionen werden ihre Interventionsreihenfolgen und Koordinationsverfahren für mögliche Vorfälle überprüfen, um die Kapazität für Erstmaßnahmen zu stärken. Gemäß dem Rundschreiben des Bildungsministeriums Nr. 2021/13 zum Katastrophen- und Notfallmanagement werden "Notfallpläne" erstellt, die Schutz-, Rettungs- und Evakuierungsverfahren für außergewöhnliche Situationen wie Brände, Naturkatastrophen, Sicherheitsbedrohungen usw. enthalten; deren Umsetzung wird mit Nachdruck verfolgt.

Darüber hinaus werden Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen intensiviert, damit Familien Verhaltensänderungen bei Kindern, Risikosignale und negative Tendenzen in digitalen Medien frühzeitig erkennen können. Präventive und aufklärende Arbeiten zur sicheren Internetnutzung, zu sozialen Medien, virtuellem Mobbing, Drohungen, der Verherrlichung von Verbrechen und Tätern sowie zu Inhalten mit Waffen- und Gewaltbezug und negativen Vorbildern in digitalen Medien werden gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchgeführt. Gegen die Normalisierung von Gewalt, die Verharmlosung von Verbrechen und die Verherrlichung von Waffengebrauch in Serien, Filmen, digitalen Medien und Elementen der Populärkultur werden gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen mit Fokus auf Medienkompetenz und Familienberatung fortgesetzt. Durch den notwendigen Kontakt mit Bildungsgewerkschaften sowie relevanten NGOs, Institutionen und Organisationen werden falsche Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit verhindert und geeignete Informations- und Beratungsprozesse zur Stärkung des Vertrauens durchgeführt. Öffentlichkeitsarbeit zu Vorfällen erfolgt ausschließlich auf Basis bestätigter Informationen, zeitnah und in verantwortungsbewusster Sprache; gegen provokative Beiträge, Inhalte, die Verbrechen und Täter verherrlichen, sowie Desinformationsversuche wird entschlossen vorgegangen.