Irak- und Syrien-Mandat vom Parlament verabschiedet
Das Präsidialdekret, das den Einsatz der türkischen Streitkräfte im Irak und in Syrien um weitere zwei Jahre verlängert, wurde von der Generalversammlung des Parlaments angenommen. Bei der Abstimmung stimmten 357 Abgeordnete für das Mandat, 164 stimmten dagegen.
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Das Präsidialdekret zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz türkischer Truppen im Irak und in Syrien um weitere zwei Jahre wurde von der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen.
Bei der Abstimmung stimmten 357 Abgeordnete für das Mandat, während 164 Abgeordnete mit Nein stimmten.
Die AKP, MHP, İYİ Parti, Saadet Partisi, Gelecek Partisi und Deva Partisi hatten zuvor angekündigt, mit Ja zu stimmen. Die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) stimmte aufgrund der Klausel über die "Präsenz ausländischer Truppen in der Türkei" mit Nein.
Die Yeşil Sol Parti hatte die Ansicht geäußert, dass das Mandat der Stabilität in der Region schaden werde. Während der Beratungen über das Mandat kam es zeitweise zu Spannungen zwischen Abgeordneten der AKP und İYİ Parti sowie den Abgeordneten der Yeşil Sol Parti.
In dem von AKP-Vorsitzenden und Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichneten Dekret wurde betont, dass die Entwicklungen in den an die südlichen Landgrenzen der Türkei angrenzenden Regionen sowie das anhaltende Konfliktumfeld die Risiken und Bedrohungen für die nationale Sicherheit weiter verschärfen.
In dem Dekret, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Türkei großen Wert auf den Schutz der territorialen Integrität, der nationalen Einheit und der Stabilität ihres Nachbarlandes Irak lege, heißt es: "Andererseits stellt das Fortbestehen von PKK- und IS-Elementen im Irak sowie Versuche ethnischer Separatismusbestrebungen eine direkte Bedrohung für den regionalen Frieden, die Stabilität und die Sicherheit unseres Landes dar.
In Syrien setzen die in den an unsere Grenzen angrenzenden Gebieten präsenten Terrororganisationen, allen voran PKK/PYD-YPG und IS, ihre Aktionen gegen unser Land, unsere nationale Sicherheit und die Zivilbevölkerung fort."
BETONUNG DER NATIONALEN SICHERHEIT
In dem Dekret wurde dargelegt, dass es im Rahmen dieser Entwicklungen für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung sei, im Einklang mit den Rechten aus dem Völkerrecht alle notwendigen Maßnahmen gegen jegliche Risiken, Bedrohungen und Aktionen zu ergreifen, die die nationale Sicherheit der Türkei gefährden könnten, sowie gegen Versuche, die territoriale Integrität des Irak und Syriens zu untergraben und illegitime Fakten vor Ort zu schaffen.
In dem Dekret wurde weiter festgehalten:
"Darüber hinaus ist es angesichts der Tatsache, dass die territoriale Integrität und Unabhängigkeit des Irak und Syriens durch die Resolutionen 2170 (2014), 2178 (2014), 2249 (2015) und 2254 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bestätigt wurden und in der Resolution 2170 (2014) die terroristischen Aktivitäten in diesen Ländern verurteilt wurden, wobei alle UN-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, gemäß der Resolution 1373 (2001) und ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht notwendige Maßnahmen gegen die Aktivitäten des IS und ähnlicher Terrororganisationen zu ergreifen, von Bedeutung, die Aktivitäten der Türkei im Rahmen der internationalen Koalition zur Bekämpfung des IS und anderer Terrororganisationen fortzusetzen.
Um alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Völkerrechts gegen separatistische Bewegungen, terroristische Bedrohungen und jegliche Sicherheitsrisiken für die nationale Sicherheit der Türkei zu ergreifen, Angriffe auf unser Land durch alle Terrororganisationen im Irak und in Syrien auch künftig abzuwehren, die Aufrechterhaltung unserer nationalen Sicherheit gegen andere potenzielle Risiken wie Massenmigration zu gewährleisten, die Interessen der Türkei angesichts einseitiger, illegitimer separatistischer Initiativen in den an die südlichen Landgrenzen der Türkei angrenzenden Gebieten und damit zusammenhängender Entwicklungen wirksam zu schützen und zu verteidigen, sowie eine schnelle und dynamische Politik zu unterstützen, um je nach Verlauf der Entwicklungen künftig nicht mit einer schwer wiedergutzumachenden Situation konfrontiert zu werden, wird hiermit gemäß Artikel 92 der Verfassung die Verlängerung der mit dem TBMM-Beschluss vom 02.10.2014 (Nr. 1071) erteilten und zuletzt mit dem TBMM-Beschluss vom 26.10.2021 (Nr. 1310) bis zum 30.10.2023 verlängerten Erlaubnis zur Entsendung der türkischen Streitkräfte in ausländische Länder für grenzüberschreitende Operationen und Interventionen, sofern erforderlich, sowie zur Präsenz ausländischer Streitkräfte in der Türkei zu denselben Zwecken, deren Einsatz gemäß den vom Präsidenten festzulegenden Grundsätzen, der Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Risiken und Bedrohungen sowie der Schaffung der dafür erforderlichen Regelungen gemäß den vom Präsidenten festzulegenden Grundsätzen, um zwei Jahre ab dem 30.10.2023, zur Kenntnisnahme vorgelegt."