Antrag von İSKİ-Generaldirektor Şafak Başa beim Verfassungsgericht
Der İSKİ-Generaldirektor Şafak Başa, der im Rahmen der zweiten Ermittlungswelle gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) unter Hausarrest steht, hat aus gesundheitlichen Gründen beim Verfassungsgericht (AYM) Beschwerde eingereicht. Bașas Anwalt erklärte, dass der seit 208 Tagen andauernde Hausarrest für seinen Mandanten, der unter schweren Herzproblemen leidet, „praktisch nicht mehr tragbar“ sei, und forderte die sofortige Aufhebung der Maßnahme.
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Der İSKİ-Generaldirektor Şafak Başa, gegen den nach seiner Festnahme im Zuge der zweiten Ermittlungswelle gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) Hausarrest verhängt wurde, hat beim Verfassungsgericht die Aufhebung dieser Entscheidung beantragt. Nach Einreichung des Antrags äußerte sich Bașas Anwalt Kerem Donat zu dem Fall.
„DIE MASSNAHME IST FÜR MEINEN MANDANTEN FAKTISCH NICHT MEHR TRAGBAR“
Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, erinnerte Anwalt Donat daran, dass sich sein Mandant seit 208 Tagen im Hausarrest befinde. Er wies darauf hin, dass Başa an einer schweren Herzerkrankung leide und in der Vergangenheit bereits am offenen Herzen operiert worden sei. Donat erklärte: „Der Zustand von Başa, der regelmäßig ärztlich überwacht werden muss und sogar während des Hausarrests operiert wurde, zeigt, dass diese Maßnahme Folgen hat, die in einem unzumutbaren Ausmaß liegen.“
„UNSERE EINSPRÜCHE BLIEBEN VOLLSTÄNDIG UNBEANTWORTET“
Donat betonte, dass alle seit der Inhaftierung bei der Staatsanwaltschaft, dem Friedensgericht und dem erstinstanzlichen Strafgericht eingereichten Anträge unbeantwortet geblieben seien und ihnen nicht einmal eine offizielle Zustellung erfolgt sei. Zudem fügte er hinzu: „Darüber hinaus wurde gegen Başa, da er als Verwaltungsbeamter tätig ist, ein direktes strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, ohne die Bestimmungen von Artikel 3 des Gesetzes Nr. 1700 und Artikel 17 des Gesetzes Nr. 3628 bezüglich des Ermittlungsverfahrens zu berücksichtigen.“
„RECHTE NACH DER VERFASSUNG UND DER EMRK WERDEN VERLETZT“
Anwalt Donat erklärte, dass die Entscheidung zum Hausarrest die Rechte verletze, die in den Artikeln 17, 19 und 36 der Verfassung sowie in den Artikeln 3, 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert seien. Er forderte eine dringende Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken für Başa sowie die sofortige Aufhebung des Hausarrests.