Neue Erklärung von Justizminister Tunç zum Fall der Katze „Eros“
Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich in einer Sendung zum Gerichtsverfahren gegen İbrahim Keloğlan, der die Katze namens Eros in Istanbul über sechs Minuten lang zu Tode getreten hatte.
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Die Tötung der Katze namens Eros, die von Bewohnern einer Wohnanlage betreut wurde, und die anschließende Freilassung von Keloğlan aufgrund einer „guten Führung“ hatten in den sozialen Medien für große Empörung gesorgt.
Bewohner der Anlage und Tierschützer hatten tagelang vor seinem Haus protestiert, Presseerklärungen abgegeben und ihren Unmut in den sozialen Medien zum Ausdruck gebracht.
Justizminister Yılmaz Tunç, der als Gast in einer Live-Sendung bei TV100 auftrat, berichtete, dass der AKP-Vorsitzende und Präsident Erdoğan ihn bezüglich des Vorfalls angerufen und gefragt habe: „Wie kann so etwas passieren?“
Tunç sagte über İbrahim Keloğlan, der die Katze Eros grausam getötet hatte und dessen Haftstrafe durch die Aussetzung der Urteilsverkündung aufgehoben wurde: „Unser Herr Präsident rief mich an und fragte: ‚Wie kann so etwas passieren?‘“
Minister Tunç äußerte sich wie folgt zu dem Thema:
„Ich konnte mir das Video von der Katze Eros nicht bis zum Ende ansehen. Ich habe es ausgeschaltet, als er sie jagte. Die Person war einen Monat lang inhaftiert, danach wurde ein Urteil gefällt, bei dem die Aussetzung der Urteilsverkündung beschlossen wurde. Unsere Staatsanwaltschaft legte sofort Berufung ein, und infolgedessen hob das Schwurgericht die Entscheidung auf; das Verfahren wird neu aufgerollt.
Sogar unser Herr Präsident rief mich diesbezüglich an und fragte: ‚Wie kann so etwas passieren?‘ Wir alle sind in dieser Hinsicht sensibel.
Es gab eine Verurteilung, es gibt das Rechtsinstitut der Aussetzung der Urteilsverkündung. Unser Präsident sagte, dass dies im öffentlichen Gewissen keinen Platz habe. Unser Präsident verfolgt den Fall persönlich.“
WAS IST PASSIERT?
İbrahim Keloğlan, der die Katze Eros in der Silvesternacht in einem Aufzug in Başakşehir eingekesselt und zu Tode getreten hatte, war wegen „vorsätzlicher Tötung eines Haustieres“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Keloğlan wurde jedoch freigelassen, da die Urteilsverkündung ausgesetzt wurde.
Später wurde die von der Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil eingelegte Berufung vom Schwurgericht angenommen und die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Keloğlan beschlossen.