Kamerakrise in den Frauenzellen des Gefängnisses Bakırköy

Der Plan, im geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy Kameras in den Zellen zu installieren, stößt auf Kritik. Der Abgeordnete der Arbeitspartei (EMEP), İskender Bayhan, bezeichnete die Maßnahme als menschenrechtswidrig und als Versuch der Einschüchterung und reichte eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister ein.

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Es wurde bekannt, dass im geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy Kameras in den Zellen installiert werden sollen, in denen politische Gefangene untergebracht sind. Der Istanbuler Abgeordnete der Arbeitspartei (EMEP), İskender Bayhan, der das Thema ins Parlament brachte, bezeichnete die geplante Maßnahme in einer an Justizminister Yılmaz Tunç gerichteten Anfrage als „würdelos, menschenrechtswidrig und auf Einschüchterung ausgelegt“.

Bayhan erinnerte daran, dass im Rahmen der in der Öffentlichkeit als „HDK-Operation“ bekannten Ermittlungen zahlreiche Politiker, Journalisten und Intellektuelle, darunter die Istanbuler Provinzvorsitzende der Arbeitspartei, Sema Barbaros, rechtswidrig inhaftiert wurden. Bayhan wies darauf hin, dass die Gefangenen seit mehr als zwei Monaten ohne Anklageschrift festgehalten werden, und betonte, dass der Druck auf die inhaftierten Frauen zunehmend verschärft werde.

„PRIVATSPHÄRE DER FRAUEN UNTER ÜBERWACHUNG“

Bayhan erklärte, dass der Versuch, am 29. April Kameras in den Zellen zu installieren, begonnen habe, und sagte: „Die Überwachung der Privatsphäre von Frauen ist eine klare Verletzung ihrer Rechte.“ Er betonte, dass diese Praxis eine systematische Einschüchterungspolitik gegenüber politischen Gefangenen darstelle und die Gefängnisse faktisch in „politische Gefangenenlager“ verwandelt würden.

„WIE LÄSST SICH DAS MIT DER RÄSON EINER JUSTIZREFORM VEREINBAREN?“

Die Fragen, die Bayhan an Minister Tunç richtete, lauten wie folgt:

Was ist das Ziel der Überwachung der Privatsphäre von Frauen, die ohnehin bereits unter ständiger Beobachtung stehen?

Stammt die Anweisung zur Installation der Kameras vom Ministerium? Falls nicht, werden Maßnahmen gegen diejenigen eingeleitet, die diese willkürliche Praxis initiiert haben?

Was ist die Begründung für die Fortsetzung dieser Zwangsmaßnahme trotz Präzedenzfällen des Verfassungsgerichts, die solche Praktiken als Rechtsverletzung einstufen?

Wie lässt sich diese Praxis mit dem Diskurs einer „Justizreform“ vereinbaren?

Erfolgt der Eingriff in die Privatsphäre der Frauen aus Sicherheitsgründen oder deutet dies auf eine systematische psychologische Folter hin?

Werden hier nicht internationale Menschenrechtskonventionen eklatant verletzt?