Kassationsgericht bestätigt Urteile gegen Mitglieder des 'Friedensrates im Inland': 138-fache lebenslange Haft
Das Kassationsgericht hat die im Rahmen des Hauptprozesses zum Generalstab bezüglich des Putschversuchs der FETÖ vom 15. Juli verhängten Haftstrafen bestätigt. Gegen 17 Angeklagte wurden jeweils 138-fache erschwerte lebenslange Haftstrafen sowie jeweils 416 Jahre Haft verhängt.
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Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts hat die Bestätigung der jeweils 138-fachen erschwerten lebenslangen Haftstrafen für 17 Angeklagte, darunter der ehemalige Armeegeneral Akın Öztürk, im Hauptprozess zum Generalstab bezüglich des Putschversuchs der Fetullahistischen Terrororganisation (FETÖ) vom 15. Juli beschlossen.
17 ANGEKLAGTE ERHALTEN JEWEILS 138-FACHE ERSCHWERTE LEBENSLANGE HAFT
Die Kammer schloss die Revisionsprüfung des Urteils ab, das am 20. Juni 2019 vom 17. Schwurgericht in Ankara gefällt worden war.
Demnach wurden die Urteile gegen die Angeklagten, die als Mitglieder des sogenannten Friedensrates im Inland aufgeführt und als "Anführer" und "Haupttäter" des Putschversuchs eingestuft wurden, bestätigt. Dies betrifft den ehemaligen Kommandeur der Luftstreitkräfte und Mitglied des Obersten Militärrates (YAŞ), den ehemaligen Armeegeneral Akın Öztürk, sowie die ehemaligen Generalmajore Kubilay Selçuk und Mehmet Dişli, die ehemaligen Brigadegenerale Hakan Evrim, Erhan Caha, Mehmet Partigöç und Ali Osman Gürcan, die ehemaligen Konteradmirale Ömer Faruk Harmancık und Sinan Sürer sowie die ehemaligen Obersten Bilal Akyüz, Cemil Turhan, Fırat Alakuş, Ahmet Özçetin, Murat Koçyiğit, Orhan Yıkılkan, Osman Kılıç und Muhsin Kutsi Barış. Sie wurden wegen "Verletzung der Verfassung" und "Attentat auf den Präsidenten" jeweils einmal sowie wegen "vorsätzlicher Tötung" von 136 Personen jeweils 136-mal, also insgesamt jeweils 138-mal zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt.
STRAFE FÜR 26-FACHEN VERSUCHTEN MORD
Zudem wurde die Bestätigung der jeweils 416-jährigen Haftstrafen beschlossen, die gegen diese Angeklagten wegen 26-fachen "versuchten vorsätzlichen Mordes" verhängt worden waren.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Oberst Mustafa Barış Avıalan, der mit denselben Strafen belegt worden war, aber nach der Urteilsverkündung durch das Lokalgericht verstarb, wurde eingestellt.
Die vom Lokalgericht gegen diese Angeklagten verhängten Haftstrafen wegen "vorsätzlicher Tötung" von drei Opfern wurden aufgehoben mit der Begründung, dass eine Verhandlung wegen "Tötung mit bedingtem Vorsatz" hätte stattfinden müssen.