Kassationsgericht gibt Arbeitnehmer recht: Grundsatzurteil zu verspäteten Gehaltszahlungen
Die 9. Zivilkammer des Kassationsgerichts (Yargıtay) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, dessen Gehalt um mehr als 20 Tage verspätet gezahlt wurde, seinen Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund kündigen kann und Anspruch auf Abfindung hat. Dem Urteil zufolge berechtigt die langfristige Nichtzahlung des Lohns den Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, wodurch er Anspruch auf eine Abfindung geltend machen kann.
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Ein in einem Unternehmen in Ankara als Projektmanager tätiger Angestellter, der im Jahr 2019 aufgrund einer Gehaltsverspätung von mehr als 20 Tagen kündigte, reichte Klage gegen seinen Arbeitgeber ein. Er machte geltend, den Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund beendet zu haben, und forderte die Zahlung von Abfindung, Urlaubsabgeltung sowie Überstundenvergütung zuzüglich Zinsen.
Das erstinstanzliche Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf Abfindung habe, da die Vergütung für die Vormonate zwar jeweils zu Monatsbeginn gezahlt worden sei, das Gehalt für April jedoch erst am 28. Mai 2019 – also fünf Tage nach der Kündigung und somit nach der gesetzlich vorgesehenen Frist von 20 Tagen – ausgezahlt wurde.
Der beklagte Arbeitgeber legte gegen dieses Urteil Berufung ein und argumentierte, dass eine einmalige Gehaltsverspätung keinen Grund für eine Kündigung aus wichtigem Grund darstellen könne.
Das Regionalgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und wies die Berufung des Arbeitgebers zurück. Daraufhin legte der Arbeitgeber Revision ein. Nach Prüfung des Falls bestätigte die 9. Zivilkammer des Kassationsgerichts das Urteil und entschied, dass selbst eine einmalige Gehaltsverspätung für den Arbeitnehmer einen Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund darstellt.