Kein Bodengutachten für 600 Evler Sitesi: Hunderte Menschen fanden dort den Tod

Ein aufsehenerregender Bericht über die Wohnanlage 600 Evler Sitesi in Hatay, die bei den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş im Februar letzten Jahres einstürzte und Hunderte Menschenleben forderte, ist aufgetaucht. Dem Bericht zufolge liegt für die 600 Evler Sitesi, bei der 43 Wohnblöcke einstürzten, kein Bodengutachten vor.

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Nach dem Einsturz von 43 Wohnblöcken der 600 Evler Sitesi, bei dem Hunderte Menschen bei den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş in Hatay ihr Leben verloren, wurde gegen 7 Angeklagte, darunter ein flüchtiger, Anklage wegen "bewusster fahrlässiger Tötung mehrerer Personen" erhoben.


Die Ermittlungen der Erdbeben-Untersuchungsstelle der Generalstaatsanwaltschaft Hatay zum Einsturz von 43 der insgesamt 57 fünfstöckigen Blöcke der 600 Evler Konut Yapı Kooperatifi, bekannt als "600 Evler Sitesi" im Stadtteil Güzelburç im Bezirk Antakya, während des Erdbebens am 6. Februar 2023, wurden abgeschlossen.

In der Anklageschrift, in der darauf hingewiesen wird, dass Hunderte Menschen durch den Einsturz der 43 Blöcke ums Leben kamen, wird für die nicht inhaftierten Angeklagten G.D., H.S., K.M., M.Y., M.C. und Ş.S., denen vorgeworfen wird, in den Blöcken 1, 8, 41 und 53, in denen sie wohnten, ohne Projekt und ohne Genehmigung Dachgeschosse errichtet zu haben, eine Freiheitsstrafe von bis zu 22 Jahren und 6 Monaten wegen "bewusster fahrlässiger Tötung mehrerer Personen" gefordert.

VIERFACHE HAFTSTRAFE FÜR DIESELBE TAT GEFORDERT

Die Anklageschrift, in der für den flüchtigen Ö.R., der laut Sachverständigengutachten als Bauleiter, technischer Verantwortlicher, Verfasser des Architekturprojekts und technischer Anwendungsleiter an den eingestürzten Blöcken tätig war, eine vierfache Haftstrafe für dasselbe Delikt gefordert wird, wurde vom 3. Schwurgericht Hatay angenommen.

In der Anklageschrift wird zudem festgehalten, dass das Verfahren gegen Y.S.K., der in den Lizenzunterlagen als Bauleiter und technischer Verantwortlicher genannt wird, sowie gegen Z.E. und S.G., die in Zeugenaussagen als Bauunternehmer bezeichnet wurden, aufgrund ihres Ablebens eingestellt wurde und für 36 weitere Verdächtige ein Nichtaufnahmebeschluss erging.


SACHVERSTÄNDIGENKOMMISSION FÜHRTE UNTERSUCHUNGEN DURCH

In der Anklageschrift wurde vermerkt, dass der Bau von 30 der eingestürzten Blöcke 1989, 9 im Jahr 1990, 3 im Jahr 1992 und einer im Jahr 1997 begonnen wurde.

In der Anklageschrift, in der 138 Personen, von denen die meisten verletzt aus den Trümmern gerettet wurden, als Nebenkläger aufgeführt sind, wird angegeben, dass unter Aufsicht des Staatsanwalts eine Untersuchung durch eine Sachverständigenkommission bestehend aus Bauingenieuren, Geologen und einem Architekten vor Ort durchgeführt wurde.

Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass in den Stützen-Balken-Bereichen der eingestürzten Blöcke keine vorschriftsmäßige Bügelbewehrung vorhanden war, keine Haken angebracht wurden, im Beton Schotter, Steinstaub und Zement gefunden wurden, die Erdgeschosse aufgrund schwerer Balken und schwacher Stützen einstürzten und bei den durch Ausgrabungen freigelegten Stützen und Wandscheiben glatte Bewehrungsstähle verwendet wurden.

In dem von der Technischen Universität Karadeniz erstellten und in die Anklageschrift aufgenommenen Sachverständigengutachten wurde zudem festgehalten, dass für die eingestürzten Blöcke keine Bodengutachten vorlagen und die Bewehrungsdetails unzureichend waren.

Der Bericht stellte fest, dass in den eingestürzten Blöcken 1, 8, 41 und 53 ohne Projekt und ohne Genehmigung Dachgeschosse errichtet wurden.


"ICH GLAUBE NICHT, DASS DAS VON MIR ERRICHTETE DACHGESCHOSS EINEN EINFLUSS AUF DEN EINSTURZ DES GEBÄUDES HATTE"

Die nicht inhaftierte Angeklagte G.D., eine der Bewohnerinnen, deren Aussagen in der Anklageschrift enthalten sind, behauptete, unschuldig zu sein, und gab folgende Erklärung ab:


"Mein Sohn wohnte im Dachgeschoss. Beim Erdbeben kam weder in dem von mir noch in dem von meinem Nachbarn H.S. errichteten Dachgeschoss jemand zu Tode. Wir hatten damals von der Gemeinde ein Dokument für die Wohnung erhalten, stellten aber nach dem Erdbeben fest, dass es nicht registriert war."


K.M. behauptete hingegen, die zusätzliche Wohnung gemeinsam mit dem Nachbarn gegenüber errichtet zu haben, da Wasser durch das einstürzende Holzdach in ihre Wohnungen eingedrungen sei.


M.Y. behauptete, dass sie 2022 Unterschriften von den Wohnungseigentümern gesammelt hätten, um das undichte Dach als Gemeinschaftsfläche zu sanieren, und da niemand dafür bezahlt habe, hätten sie es selbst gebaut und genutzt. Er äußerte sich wie folgt:

"Ich habe keine offizielle Genehmigung für den Bau des Dachgeschosses eingeholt. Ich habe mich bei der Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel um eine Nutzungsgenehmigung beworben, aber man sagte mir, ich hätte die Frist überschritten. Ich glaube nicht, dass das von mir errichtete Dachgeschoss einen Einfluss auf den Einsturz des Gebäudes hatte."


Auch Ş.S. verteidigte sich damit, dass die von ihm errichtete Dachgeschosswohnung keinen Einfluss auf den Einsturz des Gebäudes gehabt habe.


Der Prozess gegen die Angeklagten beginnt in den kommenden Tagen.