Keine Entscheidung im Gutachter-Prozess gegen Ekrem İmamoğlu
Im sogenannten „Gutachter-Prozess“ gegen Ekrem İmamoğlu wurde trotz Abschlusses des Vorauszahlungsverfahrens kein Urteil gefällt. Aufgrund eines Wechsels des Staatsanwalts bat der neue Ankläger um Zeit zur Prüfung der Akten, woraufhin das Gericht den Prozess auf den 8. Dezember 2026 vertagte.
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Im sogenannten „Gutachter-Prozess“ gegen den Bürgermeister von Istanbul und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu ist keine Entscheidung gefallen. Obwohl nach Abschluss des Vorauszahlungsverfahrens die Erwartung bestand, dass das Verfahren eingestellt würde, wurde der Fall aufgrund eines Wechsels des Staatsanwalts auf den 8. Dezember 2026 vertagt.
VORAUSZAHLUNG ABGESCHLOSSEN, KEIN URTEIL
Nach Informationen des Journalisten Muratcan Altuntoprak wurde im vorangegangenen Verhandlungstermin der Vorwurf der „Beeinflussung eines Gutachters“ aus der Akte gestrichen. Da der verbleibende Vorwurf unter die Regelung der Vorauszahlung fiel, kamen die Anwälte von İmamoğlu der vom Gericht geforderten Vorauszahlung nach.
Nach dieser Entwicklung bestand bei der heutigen Verhandlung die Erwartung, dass das Verfahren eingestellt werden würde.
STAATSANWALT GEWECHSELT, PROZESS VERTAGT
Da jedoch der zuständige Staatsanwalt gewechselt wurde, beantragte der neu beauftragte Ankläger eine zusätzliche Frist zur Prüfung der Akten. Das Gericht gab diesem Antrag statt und vertagte die Verhandlung in dem Fall, für den die Vorauszahlung bereits geleistet wurde, auf den 8. Dezember 2026.
WIE HAT DIE ERMITTLUNG BEGONNEN?
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem Ekrem İmamoğlu in einer Pressekonferenz mit dem Titel „Turpun Büyüğü“ (Der große Rettich) behauptet hatte, dass bei den Untersuchungen gegen CHP-geführte Kommunen immer derselbe Gutachter eingesetzt worden sei.
İmamoğlu hatte erklärt, dass der Gutachter namens Satılmış B. auch an den Ermittlungen zu den IBB-Tochtergesellschaften İETT und İSFALT sowie zu den Gemeinden Esenyurt und Beşiktaş beteiligt gewesen sei; nach diesen Äußerungen wurde Anklage gegen ihn erhoben.
WAS PASSIERTE BEI DER VORHERIGEN VERHANDLUNG?
In der vorangegangenen Verhandlung hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer erklärt, dass der in der Anklageschrift aufgeführte Straftatbestand der „versuchten Beeinflussung eines Gutachters“ nicht gegeben sei. Der Staatsanwalt argumentierte, dass İmamoğlus Handeln lediglich unter den Straftatbestand der „versuchten Beeinflussung eines fairen Verfahrens“ gemäß Artikel 288 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) fallen könne.
Das Gericht entschied daraufhin, dass der verbleibende Vorwurf unter die Vorauszahlungsregelung falle, und vertagte die Verhandlung auf den heutigen Tag, um die noch ausstehenden Formalitäten zu erledigen. Aufgrund des Wechsels des Staatsanwalts wurde die Akte nun erneut auf den 8. Dezember 2026 vertagt.