Keine Freilassung für Can Atalay: Anwälte setzen Proteste fort

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts (AYM) zur Verletzung seiner Rechte beriet das zuständige Gericht über den Fall Can Atalay, doch aus der Sitzung ging kein Freilassungsbeschluss hervor.

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Das Plenum des Verfassungsgerichts hat in seiner gestrigen Sitzung die Individualbeschwerde von Can Atalay geprüft, der im Gezi-Prozess zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde und bei den Parlamentswahlen der 28. Legislaturperiode am 14. Mai zum Abgeordneten gewählt worden war.

AYM HATTE VERLETZUNG DER RECHTE FESTGESTELLT

Das höchste Gericht kam zu dem Schluss, dass Atalays Recht auf „Wählbarkeit und politische Betätigung“ sowie sein Recht auf „persönliche Freiheit und Sicherheit“ verletzt wurden. Die Kurzfassung des Beschlusses des Plenums des Verfassungsgerichts wurde an das 13. Schwurgericht in Istanbul übermittelt, um die festgestellten Rechtsverletzungen zu beheben.

KEIN FREILASSUNGSBESCHLUSS DES GERICHTS

Das Gericht, das über die Entscheidung des AYM beriet, verließ das Justizgebäude erneut, ohne einen Freilassungsbeschluss zu fassen. Die Anwälte, die mit einem Sitzstreik begonnen hatten, beendeten ihre Aktion für heute mit der Absicht, sich morgen am selben Ort wieder zu treffen.