Keine Sicherheitsleistung für Empfänger von Stromrechnungszuschüssen!
Das Ministerium für Familie und Sozialdienste hat bekannt gegeben, dass von Bürgern, die einen Stromrechnungszuschuss erhalten, bei der Anmeldung eines Stromanschlusses keine Sicherheitsleistung erhoben wird.
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Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat angekündigt, dass von Bürgern, die einen Stromrechnungszuschuss vom Ministerium für Familie und Sozialdienste erhalten, während des Anmeldeprozesses für einen Stromanschluss keine Sicherheitsleistung erhoben wird.
In der Erklärung hieß es: "3 Millionen 721 Tausend anspruchsberechtigte Haushalte fallen unter diese Regelung. Die Sicherheitsleistung variiert je nach Stromverbrauch des Haushalts zwischen 681 Lira und 1634 Lira."