Stellungnahme von Kılıçdaroğlus Anwalt zur Pfändung von Vermögenswerten: „Es wurden rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt“

Das Unternehmen SADAT gab über seinen Social-Media-Account bekannt, dass nach einem Prozess, der aufgrund von Äußerungen über das Unternehmen eingeleitet wurde, eine Pfändung der Vermögenswerte von Kemal Kılıçdaroğlu veranlasst wurde. Kılıçdaroğlus Anwalt Celal Çelik erklärte dazu: „Für einen Betrag von 8.000 TL wurden rechtswidrig Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Aufgrund dieser strafrechtlich relevanten Vorgänge werden gegen die Verantwortlichen Strafanzeigen erstattet und zudem Schadensersatzklagen eingereicht.“

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In einer schriftlichen Erklärung der Uluslararası Savunma Danışmanlık İnşaat Sanayi ve Ticaret A.Ş. (SADAT) hieß es:

„Der damalige CHP-Vorsitzende Kemal Kılıçdaroğlu hat während der Wahlperiode 2022 Wahlpropaganda betrieben, indem er unwahre Behauptungen über unser Unternehmen aufstellte, die ausschließlich aus Lügen und erfundenen Anschuldigungen bestanden. In dem von uns angestrengten Prozess konnte er seine Behauptungen nicht beweisen und legte keinerlei Dokumente vor.

Kılıçdaroğlu verlor zunächst im April 2023 den von unserem Unternehmen angestrengten Schadensersatzprozess in Höhe von 1 Million Lira und einen Monat später die Wahl. Da Kemal Kılıçdaroğlu den Schadensersatzbetrag, zu dem er verurteilt wurde, in den vergangenen mehr als 1,5 Jahren nicht gezahlt hat, hat unsere Anwaltskanzlei im Wege der Zwangsvollstreckung eine Pfändung auf Kılıçdaroğlus Vermögenswerte, auf seine Forderungen aus verschiedenen Rechtsstreitigkeiten sowie auf alle seine Bankkonten erwirkt“, hieß es.

STELLUNGNAHME VON KILIÇDAROĞLUS ANWALT

Kemal Kılıçdaroğlus Anwalt Celal Çelik reagierte ebenfalls mit einer Erklärung auf seinem Social-Media-Account auf die genannten Vorwürfe.

Çelik erklärte: „In dem von SADAT angestrengten Prozess aufgrund der berechtigten Kritik unseres Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu vom 13. Mai 2022 wurde das Gericht trotz des Nachweises der Richtigkeit der geäußerten Kritik zu einer Schadensersatzzahlung von 30.000 TL verurteilt. 

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde die Vollstreckung beantragt, weshalb der zugesprochene Schadensersatzbetrag von uns bei der Vollstreckungsbehörde hinterlegt wurde. Mit der Zustellung der Entscheidung des Berufungsgerichts am 24. Dezember 2024 beantragte SADAT zudem die Vollstreckung für aufgelaufene Zinsen in Höhe von insgesamt 8.000 TL. 

Allerdings wurden für den Betrag von 8.000 TL (rechtswidrig) Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ohne dass die für eine Zahlung zwingend erforderlichen Benachrichtigungen (Zustellungen) durch die Vollstreckungsbehörde an uns erfolgten und ohne dass die gesetzlich vorgesehene Zahlungsfrist gewährt wurde. Aufgrund dieser strafrechtlich relevanten Vorgänge werden gegen die Verantwortlichen Strafanzeigen erstattet und zudem Schadensersatzklagen eingereicht.“