Klage gegen den Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, und deren Mitglieder

Klage gegen den Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, Kaboğlu, und 10 Vorstandsmitglieder mit dem Ziel, ihre Amtszeit zu beenden und einen neuen Vorstand zu wählen.

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Es wurde eine Klageschrift mit dem Ziel erstellt, die Amtszeit des Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, sowie der Vorstandsmitglieder Rukiye Leyla Süren, Hürrem Sönmez, Ahmet Ergin, Metin İriz, Mehmedali Barış Beşli, Yelda Koçak Urfa, Fırat Epözdemir, Ezgi Şahin Yalvarıcı, Ekrem Bilen Selimoğlu und Bengisu Kadı Çavdar zu beenden und einen neuen Kammerpräsidenten sowie neue Vorstandsmitglieder zu wählen.

Gegen den Kammerpräsidenten und die Vorstandsmitglieder wurde vor dem Zivilgericht erster Instanz in Istanbul Klage eingereicht.

Zudem wurde beim Justizministerium die Genehmigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda beantragt.

WAS WIRD IN DER KLAGESCHRIFT GEFORDERT?

In der Klageschrift wird betont, dass die Präsidentschaft und der Vorstand der Anwaltskammer Istanbul Nr. 1 außerhalb ihres satzungsgemäßen Zwecks gehandelt hätten. Die Staatsanwaltschaft forderte die Beendigung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer Istanbul und ihres Präsidenten İbrahim Özden Kaboğlu gemäß Artikel 77, Absatz 5 des Anwaltsgesetzes Nr. 1136, der die „Gründung der Anwaltskammer, die Suspendierung ihrer Organe und die Beendigung ihrer Amtszeit“ regelt, sowie die Wahl eines neuen Kammerpräsidenten und neuer Vorstandsmitglieder an ihrer Stelle.

WAS WAR VORHER GESCHEHEN?

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hatte von Amts wegen eine Untersuchung gegen den Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, und die Vorstandsmitglieder wegen der Straftatbestände „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ und „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen“ eingeleitet.