Klage gegen Journalisten İsmail Arı wegen Nachfragens zum 'Recht auf Gegendarstellung': Vorwurf lautet 'Störung des öffentlichen Friedens'

Gegen den BirGün-Reporter İsmail Arı wurde auf Beschwerde des Vorsitzenden des Rundfunk- und Fernsehhochrats (RTÜK), Ebubekir Şahin, Klage wegen des Vorwurfs der 'Störung des Friedens und der Ruhe von Personen' eingereicht.

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Arı gab über seinen Social-Media-Account bekannt, dass er zwei Jahre nach seinem Bericht darüber, dass Şahin während seiner Amtszeit als RTÜK-Vorsitzender Verwandte in Führungspositionen der Behörde gebracht habe, mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sei. 

In der erstellten Anklageschrift wurde dargelegt, dass die Anrufe und Nachrichten, die getätigt wurden, um den Betroffenen des Berichts zu den Vorwürfen zu befragen, als 'Beeinträchtigung' und Beweismittel für eine Straftat gewertet wurden.

Der Journalist Arı reagierte auf den Vorwurf gegen ihn und erinnerte daran, dass das Erreichen der Parteien eines Berichts und die Gewährung des Rechts auf Gegendarstellung zu den grundlegendsten journalistischen Prinzipien gehöre. 

Arı erklärte: 'Das Recht auf Gegendarstellung zu gewähren, also die Parteien zum Vorfall zu befragen, ist die erste Regel des Journalismus. 

Und wieder soll ich dafür bestraft werden, dass ich Journalismus betreibe. 

Sie haben dies sogar als Beweis für das Verbrechen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.'