Klarstellung zu Berichten über die Abschaffung der 10-Prozent-Toleranz bei Geschwindigkeitsbegrenzungen: Sie bleibt bestehen

Es waren Behauptungen über eine neue Regelung zu Verkehrsstrafen aufgetaucht, die in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beraten werden soll. Insbesondere zu den Gerüchten, dass die 10-prozentige Toleranzgrenze bei Geschwindigkeitsverstößen durch die Neuregelung abgeschafft werde, gab es nun eine offizielle Stellungnahme.

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Das Innenministerium hat eine Erklärung zu den Behauptungen bezüglich der umfassenden Änderungen bei Verkehrsstrafen abgegeben, die diese Woche der TBMM vorgelegt werden sollen.

Das Ministerium wies die Behauptungen zurück, dass die „10-prozentige Toleranzgrenze“ abgeschafft werde.

Es waren Behauptungen über eine neue Regelung zu Verkehrsstrafen aufgetaucht, die in dieser Woche in der TBMM beraten werden soll. Insbesondere zu den Gerüchten, dass die 10-prozentige Toleranzgrenze bei Geschwindigkeitsverstößen durch die Neuregelung abgeschafft werde, gab es nun eine offizielle Stellungnahme.

Das Innenministerium reagierte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto auf die Behauptungen zu den Änderungen bei Verkehrsstrafen.

"ENTSPIELT NICHT DER WAHRHEIT

"Die in einigen Social-Media-Konten verbreiteten Nachrichten und Behauptungen, die sich auf den Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beziehen und besagen, dass 'die den Fahrern bei Radarkontrollen gewährte 10-prozentige Toleranzgrenze abgeschafft wurde und Fahrer, die die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur um 1 km/h überschreiten, mit einem Bußgeld belegt werden', ENTSPRECHEN NICHT DER WAHRHEIT.

Im Gesetzentwurf wurde anstelle einer prozentualen Erhöhung der Bußgelder eine gestaffelte numerische Erhöhung sowie eine Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts vorgenommen.

In diesem Rahmen gilt:

Innerorts wird bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h eine 10-prozentige Toleranz angewendet, sodass das Bußgeld der ersten Stufe ab 56 km/h verhängt wird. Auch in der neuen Regelung beginnt das Bußgeld der ersten Stufe innerorts ab 56 km/h.

Nach der derzeitigen Gesetzgebung wird auf zweispurigen Straßen außerhalb von Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h eine 10-prozentige Toleranz angewendet. Auch in der neuen Regelung ist für das erste Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf zweispurigen Straßen außerhalb von Ortschaften eine Toleranz von 10 km/h vorgesehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Toleranzregelung für die ERSTE ÜBERSCHREITUNG von 5 km/h innerorts und 10 km/h außerorts WEITERHIN BESTEHT.

Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll mitgeteilt."