Der Prozess für die Kommunalwahlen beginnt morgen! Hier ist der Schritt-für-Schritt-Wahlkalender
Für die Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden, beginnt am 2. Januar der Druck der Wählerverzeichnisse für die Stadtviertel; die zur Wahl zugelassenen politischen Parteien werden vom YSK bekannt gegeben. Politische Parteien müssen ihre Listen der Kandidaten bis zum 31. Januar einreichen, die endgültigen Kandidatenlisten werden am 3. März veröffentlicht.
AA
Der Wahlprozess für die Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden, beginnt morgen.
Die Arbeiten und Verfahren im Zeitraum vom Beginn der Wahl bis zum Wahltag werden gemäß dem von der Hohen Wahlbehörde (YSK) bekannt gegebenen Wahlkalender durchgeführt.
Gemäß dem Wahlkalender für die Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März 2024, wird ab morgen die Datenübernahme und Aktualisierung aus dem MERNİS-System, das zur Aktualisierung der Wählerverzeichnisse verwendet wird, eingestellt.
Der Druck der Wählerverzeichnisse für die Stadtviertel beginnt am 2. Januar, und die politischen Parteien, die an der Wahl teilnehmen können, werden ebenfalls am 2. Januar vom YSK bekannt gegeben.
Am 3. Januar werden die politischen Parteien aufgefordert, dem YSK mitzuteilen, in welchen Wahlkreisen sie nach welchen Verfahren und Grundsätzen ihre Kandidaten bestimmen werden. Am 4. Januar werden die Wählerverzeichnisse für die Stadtviertel sowie die Verzeichnisse für Inhaftierte und Verurteilte wegen fahrlässiger Straftaten von den Wahlbehörden der Bezirke zur Aktualisierung ausgehängt.
Auch die Anträge für bettlägerige Wähler, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Stimme in mobilen Wahlurnen abgeben möchten, beginnen.
Die weiteren Phasen des Wahlkalenders sind wie folgt:
10. JANUAR
Die Parteien müssen bis zum Ende der Arbeitszeit mitteilen, in welchen Wahlkreisen sie nach welchen Verfahren und Grundsätzen ihre Kandidaten bestimmen werden.
17. JANUAR
Die Wählerverzeichnisse für die Stadtviertel sowie die Verzeichnisse für Inhaftierte und Verurteilte wegen fahrlässiger Straftaten werden abgehängt. Einsprüche hierzu enden.
Dies ist der letzte Tag, an dem Wählerregistrierungen auf Gebäudeebene über das YSK und das E-Government-Portal (e-Devlet Kapısı) abgefragt werden können.
Letzter Tag für bettlägerige Wähler, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Stimme in mobilen Wahlurnen abgeben möchten, durch einen Angehörigen einen Antrag mit dem Antragsformular für mobile Wahlurnen bei der Wahlbehörde des Bezirks oder beim örtlichen Stadtviertelvorsteher (Muhtar) zur Weiterleitung an die Wahlbehörde des Bezirks zu stellen.
27. JANUAR
Das YSK wird die Plätze der politischen Parteien auf dem gemeinsamen Stimmzettel durch Losentscheid bestimmen und bekannt geben.
31. JANUAR
Letzter Tag für die politischen Parteien, ihre Listen der Kandidaten bei den zuständigen Wahlbehörden einzureichen.
7. FEBRUAR
Die Wählerverzeichnisse werden endgültig festgelegt, und die Bestimmung der Orte und Wahlurnen, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden, beginnt.
11. FEBRUAR
Die Bestimmung der Orte und Wahlurnen, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden, wird abgeschlossen.
16. FEBRUAR
Die Wahlbehörden der Provinzen beginnen mit den notwendigen Vorbereitungen für den Druck der gemeinsamen Stimmzettel.
20. FEBRUAR
Die Bezirksverbände der politischen Parteien müssen ihre Listen für das Bürgermeisteramt, die Gemeinderatsmitglieder und die Mitglieder der Provinzparlamente bis 17:00 Uhr einreichen.
Unabhängige Kandidaten müssen ihre Bewerbung ebenfalls bis spätestens 17:00 Uhr einreichen.
22. FEBRUAR
Letzter Tag für die politischen Parteien, um Mängel in ihren Kandidatenlisten zu beheben.
23. FEBRUAR
Die vorläufigen Kandidatenlisten werden veröffentlicht.
29. FEBRUAR
Der Druck und die Verteilung der Wählerinformationskarten beginnen.
3. MÄRZ
Die endgültigen Kandidatenlisten werden veröffentlicht.
4. MÄRZ
Die Bildung der Wahlvorstände wird abgeschlossen.
21. MÄRZ
Wahlwerbung und Verbote beginnen.
24. MÄRZ
Die Verteilung der Wählerinformationskarten an die Wähler wird abgeschlossen.
30. MÄRZ
Ende der Wahlwerbung.
31. MÄRZ
Wahltag.