Noch 15 Tage bis zur Kommunalwahl: Wie sieht der Zeitplan aus?

Es sind nur noch wenige Tage bis zu den Kommunalwahlen am 31. März. Laut Wahlkalender beginnen die Freiheit der Wahlwerbung und bestimmte Wahlverbote am Donnerstag, den 21. März. Die Wahlzeiten werden in 32 östlichen Provinzen von 07.00 bis 16.00 Uhr und in den übrigen Provinzen von 08.00 bis 17.00 Uhr festgelegt.

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Es sind noch 15 Tage bis zu den allgemeinen Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden werden.

Der Prozess im Zusammenhang mit der Wahl läuft gemäß dem Wahlkalender des Hohen Wahlrats (YSK).

Die Reihenfolge der 34 politischen Parteien auf dem Stimmzettel, die an der Wahl teilnehmen werden, lautet wie folgt:

"AKP 1, İYİ Parti 2, Sol Parti 3, Büyük Birlik Partisi 4, Memleket Partisi 5, Anavatan Partisi 6, Demokratik Sol Parti 7, Yeniden Refah Partisi 8, Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi (DEM Parti) 9, Türkiye Komünist Partisi 10, Anadolu Birliği Partisi 11, Zafer Partisi 12, Halkın Kurtuluş Partisi 13, Türkiye Komünist Hareketi 14, Bağımsız Türkiye Partisi 15, Gelecek Partisi 16, Yeni Türkiye Partisi 17, CHP 18, Emek Partisi 19, HÜDA PAR 20, Hak ve Özgürlükler Partisi 21, Ocak Partisi 22, Adalet Birlik Partisi 23, Demokrat Parti 24, Güç Birliği Partisi 25, Millet Partisi 26, Milli Yol Partisi 27, Adalet Partisi 28, Aydınlık Demokrasi Partisi 29, MHP 30, Türkiye İşçi Partisi 31, Demokrasi ve Atılım Partisi 32, Saadet Partisi 33, Vatan Partisi 34."

DIE MEISTEN KANDIDATEN IN ISTANBUL

Im Rahmen des YSK-Wahlkalenders reichten politische Parteien und unabhängige Kandidaten ihre Bewerbungen bis zum Ende der Arbeitszeit am Dienstag, dem 20. Februar, bei den zuständigen Provinz- und Bezirkswahlbehörden ein.

Nach der Prüfung wurden die endgültigen Kandidatenlisten am Sonntag, dem 3. März, von den Provinz- und Bezirkswahlbehörden bekannt gegeben.

Mit 49 Kandidaten ist die Wahl zum Oberbürgermeister von Istanbul diejenige mit den meisten Bewerbern. Von diesen Kandidaten treten 22 für politische Parteien und 27 als Unabhängige an.

Auf Istanbul folgen Gaziantep mit 29 Kandidaten und Malatya mit 28 Kandidaten. Von den Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Gaziantep treten 3 unabhängig an, bei den Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Malatya sind es 5.

Für das Amt des Oberbürgermeisters von Ankara werden 24 Kandidaten antreten, davon 19 von politischen Parteien und 5 Unabhängige.

WAHLWERBUNG UND BESTIMMTE WAHLVERBOTE BEGINNEN AM 21. MÄRZ

Laut dem YSK-Kalender ist der Donnerstag, der 21. März, eines der wichtigen Daten im Vorfeld der Wahl. An diesem Tag beginnen die Freiheit der Wahlwerbung und bestimmte Wahlverbote.

Die Wahlwerbung endet am Samstag, dem 30. März, um 18.00 Uhr, die Wahlverbote enden am 31. März um 23.59 Uhr.

In diesem Zeitraum können die an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten bis zum Ende der Wahlwerbezeit mündliche, schriftliche oder visuelle Werbung in der Presse, durch Anzeigen oder über eigene Internetseiten betreiben.

Während der Wahlzeit ist es verboten, außerhalb der von den Bezirkswahlbehörden zugewiesenen Plätze, öffentlichen Straßen, Gotteshäusern sowie Gebäuden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes kollektiv mündliche Wahlwerbung zu betreiben.

An öffentlichen Orten ist es zudem verboten, nach zwei Stunden nach Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang kollektiv mündliche Wahlwerbung zu betreiben.

Es ist nicht gestattet, Wahlwerbung durch Nachrichten an die E-Mail-Adressen der Bürger oder durch das Senden von Audio-, Video- oder Textnachrichten an mobile oder Festnetztelefone zu betreiben. Politische Parteien dürfen jedoch jederzeit Audio-, Video- oder Textnachrichten an ihre eigenen Mitglieder senden.

In den 10 Tagen vor dem Wahltag ist es verboten, in schriftlichen, mündlichen und visuellen Medien sowie durch öffentliche Meinungsumfragen, Prognosen oder Informations- und Kommunikationstelefone Veröffentlichungen zu machen, die zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder eines Kandidaten wirken oder die Wähler beeinflussen könnten, sowie deren Verbreitung in jeglicher Form.

Wahlwerbung und Reisen von Ministern und Abgeordneten im Inland dürfen nicht mit Dienstwagen oder Fahrzeugen durchgeführt werden, die für den offiziellen Dienst zugewiesen sind. Bei solchen Reisen dürfen keine protokollarischen Empfangs- oder Abschiedszeremonien abgehalten und keine offiziellen Bankette gegeben werden.

Kein Beamter darf an den Reisen von Ministern, Abgeordneten und Kandidaten im Rahmen der Wahlwerbung teilnehmen.

WAHLGANG AM 31. MÄRZ

Die Verteilung der Wählerinformationsblätter, die am Donnerstag, dem 29. Februar, begann, wird am Sonntag, dem 24. März, abgeschlossen sein. Die Wähler müssen ihre Informationsblätter nicht zwingend mitbringen.

Wähler können auf der Website des YSK, über das E-Government-Portal (e-Devlet), die YSK-Wählerabfrage-App oder das YSK-Callcenter unter der Nummer "444 9 975" überprüfen, wo und in welchem Wahllokal sie wählen können.

Am 28. März werden die Listen der Inhaftierten und der wegen fahrlässiger Straftaten Verurteilten endgültig festgelegt.

Die Türkei geht am 31. März an die Wahlurnen.

WAHLZEITEN

Da die Wahl im März stattfindet, hat der YSK unter Berücksichtigung der saisonalen Bedingungen und der Sonnenuntergangszeiten die Wahlzeit in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt.

Dementsprechend gelten in Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır sowie Kilis und in den dortigen Justizvollzugsanstalten die Wahlzeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr.

In den übrigen Provinzen wird von 08.00 bis 17.00 Uhr gewählt.