Kontrollmitteilungen für 2025 zu importierenden Produkten veröffentlicht

Das Handelsministerium hat die Bedingungen für die Kontrollen von Produkten festgelegt, die im Jahr 2025 in verschiedenen Bereichen importiert werden sollen.

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Die Mitteilungen des Ministeriums zur Importkontrolle wurden in der 4. Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Mit der Mitteilung zur Konformitätsprüfung bei Importen wurden die Verfahren und Grundsätze für die Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Standards oder technischen Vorschriften bei importierten Produkten geregelt, für die Standards festgelegt sind.

Eine weitere Mitteilung regelt die Verfahren und Grundsätze für die Konformitätsprüfung von Abfällen, die in das türkische Zollgebiet, einschließlich Freizonen, gelangen, im Hinblick auf den Umweltschutz; zudem wurden Abfälle festgelegt, deren Einfuhr in das Zollgebiet des Landes verboten ist.

Die Mitteilung zur Importkontrolle von Produkten, die der Kontrolle des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft unterliegen, enthält die Verfahren und Grundsätze für den Import von Produkten, die im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie den Bestand und die Gesundheit von Tieren und Pflanzen der Kontrolle des Ministeriums unterliegen.

Mit vier separaten Mitteilungen wurden die Verfahren und Grundsätze für die Konformitätsprüfung beim Import von Chemikalien, Abfällen, festen Brennstoffen und Metallschrott festgelegt, die aus Umweltschutzgründen kontrolliert werden.

Im Rahmen der Verpflichtungen aus internationalen Abkommen wurden auch die Bestimmungen für Importkontrollen und die Quotenvergabe zur schrittweisen Reduzierung der Verwendung von fluorierten Treibhausgasen neu geregelt.

Darüber hinaus wurden Mitteilungen zur Importkontrolle für Funkanlagen, bestimmte Produkte, die das „CE“-Zeichen tragen müssen, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Verbraucherprodukte, Baumaterialien, Batterien und Akkumulatoren, medizinische Geräte, Tabak, Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke, bestimmte vom Gesundheitsministerium kontrollierte Produkte sowie Fahrzeugteile veröffentlicht.

STRENGE KONTROLLEN FÜR MUTTER- UND BABYPRODUKTE

Für die strenge Kontrolle von Mutter- und Babyprodukten wurde die Mitteilung zur Importkontrolle von Mutter- und Babyprodukten veröffentlicht.

Mit der Mitteilung zur Kontrolle bestimmter Textil-, Konfektions- und Lederprodukte wurden neue Produktgruppen in den Bereichen Textilien, Konfektion, Schuhe und Schreibwaren in den Geltungsbereich der Importkontrolle aufgenommen.

Um zu verhindern, dass schwere Arbeitsmaschinen unsicher oder unter Verstoß gegen technische Vorschriften auf den Markt des Landes gebracht werden, wurde die Mitteilung zur Importkontrolle von mobilen Maschinen, die außerhalb des Straßenverkehrs verwendet werden, veröffentlicht.

Die Mitteilung zur kommerziellen Qualitätskontrolle beim Export und Import bestimmter landwirtschaftlicher Produkte wurde ebenfalls aufgenommen. Mit dieser Mitteilung wurden die Standards, die der kommerziellen Qualitätskontrolle beim Export und Import bestimmter landwirtschaftlicher Produkte zugrunde liegen, unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres vorgenommenen Änderungen aktualisiert.

Zudem wurden Regelungen für Produkte getroffen, für die im Rahmen der Importkontrolle von Lebensmitteln ein Kontrolldokument und ein Konformitätsschreiben erforderlich sind, sowie für Produkte, die unter Nutzung von Ausnahmeregelungen ohne Kontrolle importiert werden.

VERWALTUNGSGELLDBUSSEN ERHÖHT

Andererseits wurden im Rahmen der „Mitteilung des Ministeriums zur Bekanntgabe neuer Werte für die durch das Gesetz Nr. 7223 über Produktsicherheit und technische Vorschriften geregelten Verwaltungsgeldbußen“ die genannten Bußgelder um die Neubewertungsrate von 43,93 Prozent erhöht.

Wer gegen das besagte Gesetz verstößt, muss Verwaltungsgeldbußen zwischen 48.474 Lira und 3.462.474 Lira zahlen.

Die Mitteilungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.