Konzert-Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Ankara: Klage gegen 14 Personen eingereicht
Die Ermittlungen zu den Ausgaben der Stadtverwaltung Ankara für Konzerte zwischen 2021 und 2024 wurden abgeschlossen. Gegen 14 Personen, darunter der ehemalige Leiter der Kulturabteilung, Hacı Ali Bozkurt, wurde Anklage wegen „qualifizierter Veruntreuung“ erhoben.
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Die Ermittlungen zu den Ausgaben für Konzertveranstaltungen, die zwischen 2021 und 2024 von der Stadtverwaltung Ankara (ABB) organisiert wurden und bei denen angeblich ein „öffentlicher Schaden entstanden ist“, wurden abgeschlossen.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara erstellte 59-seitige Anklageschrift wurde vom 34. Schwurgericht Ankara angenommen.
In der Anklageschrift wird mitgeteilt, dass gegen 14 Personen, darunter der ehemalige Leiter der Kulturabteilung der ABB, Hacı Ali Bozkurt, sowie der derzeitige Leiter Haluk Erdemir, wegen „qualifizierter Veruntreuung“ und „Anstiftung zur qualifizierten Veruntreuung“ Klage erhoben wurde. Für die Angeklagten wurden Haftstrafen zwischen 18 Jahren und 31 Jahren und 6 Monaten gefordert.
STAATSANWALTSCHAFTLICHE ERMITTLUNGEN ABGESCHLOSSEN
Bei den von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara durchgeführten Ermittlungen wurden der vom zivilen Inspektionsrat des Innenministeriums erstellte Bericht, die Untersuchungen des MASAK, die Prüfungen des Rechnungshofs sowie Sachverständigengutachten berücksichtigt.
Den Feststellungen zufolge wurde bei 32 verschiedenen Konzertdienstleistungsaufträgen der ABB ein öffentlicher Schaden in Höhe von insgesamt 154 Millionen 453 Tausend 221 Lira und 60 Kurus verursacht.
FESTNAHMEN ERFOLGTEN AM 23. SEPTEMBER
Im Rahmen der Ermittlungen wurden am 23. September 14 Personen, darunter ehemalige städtische Bürokraten und Unternehmensmanager, festgenommen. Die Verdächtigen wurden von Teams der Abteilung für Finanzkriminalität der Polizei Ankara wegen „Amtsmissbrauchs“ und „Manipulation von Ausschreibungen“ vernommen und dem Gericht überstellt.
Von den Verdächtigen, die vor dem Staatsanwalt aussagten, wurden 5 vom zuständigen Friedensrichter wegen „Veruntreuung“ und „Manipulation von Ausschreibungen“ inhaftiert, während 9 unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen wurden.
PROZESS FINDET VOR DEM 34. SCHWURGERICHT ANKARA STATT
In der nach Abschluss der Ermittlungen erstellten Anklageschrift wurden für die insgesamt 14 Angeklagten, von denen sich 5 in Haft befinden, wegen „qualifizierter Veruntreuung“ Haftstrafen zwischen 7 Jahren und 6 Monaten sowie 31 Jahren und 6 Monaten gefordert.
Das 34. Schwurgericht Ankara hat die Anklageschrift angenommen und die Eröffnung des Verfahrens beschlossen.