Krankmeldung für Urlaub in Bodrum genutzt: Verfassungsgericht gibt Arbeitgeber recht!

Das Verfassungsgericht hat die Individualbeschwerde eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, weil er während einer Krankschreibung in Bodrum Urlaub machte. Der Arbeitnehmer hatte eine Verletzung seiner Rechte geltend gemacht, da Fotos von seinem Computer als Beweismittel verwendet wurden.

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Individualbeschwerde eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, weil er während seiner Krankschreibung Urlaubsfotos aus Bodrum geteilt hatte. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, dass sein Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des Rechts auf Achtung des Privatlebens verletzt worden sei.

Dem Urteil des Hohen Gerichts zufolge wurde das Arbeitsverhältnis von Esin A., die als Immobilienbewertungsexpertin in einem Privatunternehmen tätig war, gekündigt, da sie ihr übertragene Aufgaben nicht fristgerecht erledigt und sich während einer Krankschreibung in den Urlaub begeben habe.

Esin A., die die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses als ungerechtfertigt ansah, reichte eine Kündigungsschutzklage ein. Das 3. Arbeitsgericht Istanbul Anadolu wies die Klage ab.

Die Berufung der Beschwerdeführerin gegen dieses Urteil wurde vom 25. Zivilsenat des Regionalgerichts Istanbul ebenfalls in der Sache zurückgewiesen.

VERLETZUNG DES RECHTS AUF ACHTUNG DES PRIVATLEBENS

Die Beschwerdeführerin legte beim Verfassungsgericht Individualbeschwerde ein mit der Begründung, dass die im Arbeitsgerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegten Urlaubsfotos von ihrem Dienstcomputer entnommen worden seien, was eine Verletzung ihres Rechts auf Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des Rechts auf Achtung des Privatlebens darstelle.

Das Hohe Gericht, das die Beschwerde prüfte, entschied, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des in Artikel 20 der Verfassung garantierten Rechts auf Achtung des Privatlebens nicht verletzt wurde.

NICHTERFÜLLUNG DER ÜBERTRAGENEN AUFGABEN

In der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde dargelegt, dass das Arbeitsgericht die vom Computer erlangten Bilder nicht als Hauptgrund für die Kündigung des Arbeitsvertrags der Beschwerdeführerin ansah. Als Kündigungsgrund habe das Gericht vielmehr die "Nichterfüllung der übertragenen Aufgaben innerhalb der Frist" sowie den "Urlaub während einer Krankschreibung" anerkannt.

In der Entscheidung wurde festgehalten, dass bei Prüfung der Kündigungserklärung und der Gerichtsurteile deutlich werde, dass der Hauptgrund für die Kündigung des Arbeitsvertrags nicht auf den Bildern basierte, die sich auf dem der Beschwerdeführerin zugewiesenen Computer befanden.

HÄUFIGE KRANKMELDUNGEN

In der Entscheidung wurde zudem ausgeführt, dass die Kündigungserklärung Gründe wie häufige Krankmeldungen der Beschwerdeführerin, die Nichtabgabe der übertragenen Arbeiten trotz Ermahnungen durch Vorgesetzte sowie die Missachtung von Anweisungen trotz Aufforderung zur Stellungnahme enthielt. Es wurde wie folgt festgehalten:

"Obwohl im Urteil des Gerichts keine Bewertung dazu vorgenommen wurde, ob einige Urlaubsfotos auf dem Arbeitscomputer sowie die Information, dass Unternehmensbewertungen über die geschäftliche E-Mail-Adresse versandt wurden, personenbezogene Daten darstellen, stützt sich das Urteil nicht allein auf diese Feststellungen. Es ist ersichtlich, dass das Gericht im Laufe des Verfahrens auch andere Beweismittel wie die von der Beschwerdeführerin eingereichten ärztlichen Atteste, den Arbeitsvertrag und Zeugenaussagen gesammelt und bewertet hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kündigung des Arbeitsvertrags der Beschwerdeführerin auf einem rechtmäßigen Grund beruhte."