Krise um „Atatürk“-Oper in Deutschland weitet sich aus: 34 türkische Organisationen unterstützen gemeinsamen Brief, Anwalt droht mit Klage
Die für 2027 geplante Aufführung der Oper „Atatürk – Die Legende von Mustafa Kemal“ an der Staatsoper Stuttgart hat in der türkischen Gemeinschaft in Deutschland für große Empörung gesorgt. Während 34 türkische zivilgesellschaftliche Organisationen einen gemeinsamen Brief unterzeichnet haben, der sich gegen die Darstellung Atatürks in den Ankündigungstexten mit Begriffen wie „Autoritarismus“, „Gewalt“ und „historische Verbrechen“ richtet, hat der Rechtsanwalt Özgür Dobruca die Opernleitung in einem Schreiben vor rechtlichen Schritten und einer Strafanzeige gewarnt.
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Die Spannungen um die für die Spielzeit 2027 geplante Oper „Atatürk – Die Legende von Mustafa Kemal“ an der Staatsoper Stuttgart nehmen zu. Die Reaktionen gehen mittlerweile über individuelle Äußerungen hinaus. In der türkischen Zivilgesellschaft in Deutschland formiert sich ein organisierter Widerstand. Der Prozess tritt nun sowohl auf öffentlicher als auch auf rechtlicher Ebene in eine neue Phase ein.
In unseren früheren Nachrichtenanalysen hatten wir bereits berichtet, dass die Darstellung von Mustafa Kemal Atatürk in den Ankündigungstexten der Oper in Verbindung mit Begriffen wie „Gewalt“, „Autoritarismus“, „nationalistische Ideologie“, „historische Verbrechen“ und „Unterdrückung“ in der türkischen Gemeinschaft in Deutschland für große Empörung gesorgt hat.
Nun verschärft sich die Krise.
Die Vorsitzende des Vereins für das Gedankengut Atatürks in Stuttgart (ADD Stuttgart), Elif Özel İsmailoğlu, hat einen offenen Brief an die Staatsoper Stuttgart gesendet, der von insgesamt 34 türkischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vertretern aus ganz Deutschland unterzeichnet wurde. Zu den Erstunterzeichnern gehören neben den Vereinen für das Gedankengut Atatürks auch Organisationen aus den Bereichen Bildung, Frauenarbeit, Kultur, Kunst, Migrantenorganisationen, Elternbeiräte, Musikgruppen und die Geschäftswelt.
WARNUNG VOR RECHTLICHEN SCHRITTEN
Eine der bemerkenswertesten Entwicklungen in diesem Prozess ist das umfassende rechtliche Warnschreiben des in Deutschland praktizierenden türkischen Rechtsanwalts Özgür Dobruca an die Staatsoper Stuttgart. Dobruca argumentierte, dass Atatürk in den Opernankündigungen systematisch als eine Figur dargestellt werde, die „autoritär“, „nationalistisch“, „mit Gewalt assoziiert“ und „mit historischen Verbrechen verbunden“ sei, was einen „einseitigen, ideologischen und nicht mit der historischen Realität vereinbaren“ Ansatz darstelle.
Der türkische Jurist behauptete, dass die aktuelle Sprache der Ankündigung die Grenzen der Kunstfreiheit überschreite.
„WIRD BEI BEDARF VOR GERICHT GEBRACHT“
Rechtsanwalt Özgür Dobruca erklärte in seinem Schreiben unmissverständlich, dass er die Oper rechtlich prüfen werde und den Prozess bei Bedarf vor Gericht bringen werde.
Dobruca wies auf die Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches zu „Verleumdung“, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ und „Volksverhetzung“ hin und kündigte an, dass er Strafanzeige erstatten könne.
In dem Schreiben wurde zudem auf das wegweisende „Mephisto-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und zu den postmortalen Persönlichkeitsrechten verwiesen.
34 ORGANISATIONEN VEREINT IN EINEM TEXT
Zu den Organisationen, die den offenen Brief unterstützen, gehören Vereine für das Gedankengut Atatürks aus vielen deutschen Städten, insbesondere aus Stuttgart, Ludwigsburg, Nürnberg, Frankfurt, Hannover, Mainz, Limburg, Duisburg, Bielefeld, Villingen-Schwenningen und Siegen.
Zu den unterstützenden Strukturen und Vertretern gehören:
Verein für das Gedankengut Atatürks Stuttgart und Umgebung (Elif Özel İsmailoğlu), Atatürk-Kultur- und Kunstzentrum Augsburg (Ali Osman Aslaner), Türkischer Arbeiterverein Herrenberg und Umgebung (Mürsel Uslu), Kultur- und Kunstverein Turkuaz e.V (Işın Ertürk, Nazan Akgül), Türkischer Frauenverein Stuttgart (Selma Şen), KlangOase Musikverein (Derya Bektaş), Verein für Türkischen Muttersprachunterricht (Alev Uysal), Verein für Türkisch-Deutsche Dialogbrücken (Nuran Demir), Türkischer Elternbeiratsverein Esslingen Nürtingen und Umgebung (Güven Toymaz), Union Internationaler Demokraten Württemberg (Burak Şahin), Türkischer Verein Fellbach (Hüseyin Babuşçu), Beşiktaş-Verein Baden-Württemberg (Burak Girgin), Verein für das Gedankengut Atatürks Ludwigsburg und Umgebung (Sebahat Dalkılıç), Pforzheimer Ensemble für klassische türkische Musik und Arkadaş-Ensemble für türkische Volkstänze (Ayşe Nur Dobruca), Kulturzentrum Stuttgart (Ali Derya Doğan), Verein für das Gedankengut Atatürks Nürnberg und Nordbayern (Süleyman Akgün), Verein für das Gedankengut Atatürks Rheinland-Pfalz Mainz (Ali Seyfi), Verein für das Gedankengut Atatürks Niedersachsen Hannover (Fatma Avcı), Verein für das Gedankengut Atatürks Duisburg (Bülent Karabiber), Verein für das Gedankengut Atatürks Bielefeld (Kamile Karaköse), DİTİB Landesverband Baden-Württemberg (Erdinç Altuntaş), Verein für das Gedankengut Atatürks Frankfurt (Kasım Işık), Verein für das Gedankengut Atatürks Limburg-Weilburg (Umut Ozan Horasan), M.K. Atatürk-Verein Villingen-Schwenningen (Sevgi Çelik), Verein für das Gedankengut Atatürks Siegen (Serkan Delibaş), Verband der Vereine für Bildung, Integration und Kultur türkischer Migranten in Baden-Württemberg – BUND-BİK (Güven Toymaz), ÇYDD Baden-Württemberg (Zeynep Bahriye Taş), CHP Baden-Verband (Cengiz Yavuz), ADD Limburg-Elz (Hüsnü İlhan), MÜSİAD Stuttgart (Celal Tayar), Türkischer Einheitsverein Stuttgart (Saadet Karabulut), Karandere Freundschafts- und Kulturverein Sindelfingen (Cengiz Karakaş) und Föderation der Türkischen Elternbeiräte BW (Güner Öztel).
Betrachtet man das Gesamtbild, so zeigt sich, dass die Debatte nicht mehr nur ein enges Umfeld betrifft, sondern zu einem Anliegen vieler verschiedener Teile der türkischstämmigen Gemeinschaft in Deutschland geworden ist.
DAS RECHTLICHE WARNSCHREIBEN VON RECHTSANWALT ÖZGÜR DOBRUCA
Unterdessen ist hier der vollständige Wortlaut des Schreibens, das der in Deutschland praktizierende türkische Rechtsanwalt Özgür Dobruca an die Staatsoper Stuttgart gesendet hat:
„Betreff: Oper „Atatürk – Die Legende von Mustafa Kemal“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Ankündigung Ihrer geplanten Oper „Atatürk – Die Legende von Mustafa Kemal“ mit großer Verwunderung und ernsthaftem Unbehagen gelesen.
Zunächst ist es natürlich erfreulich, dass eine solch bedeutende historische Persönlichkeit zur Hauptfigur einer Oper gemacht wird.
Ihre Ankündigungen auf Ihren Social-Media-Kanälen, Ihrer Website und voraussichtlich in zukünftigen Broschüren oder Programmheften erwecken jedoch den Eindruck, dass Mustafa Kemal Atatürk nicht primär als Gründervater der modernen Türkei, sondern eher als „umstrittene“, autoritäre und nationalistische Figur präsentiert werden soll. Zudem fällt auf, dass seine politischen Aktivitäten überwiegend mit Gewalt, Vertreibung und historischen Traumata in Verbindung gebracht werden.
Ich betrachte diesen Ansatz als einseitig, ideologisch und nicht der historischen Integrität Atatürks entsprechend.
Mustafa Kemal Atatürk ist der Anführer des türkischen Befreiungskrieges, der nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches gegen die Besatzungsmächte geführt wurde. Er führte eine Nation, die unter der Bedrohung durch politische Zersplitterung und ausländische Herrschaft stand, in die nationale Unabhängigkeit. Daher ist Atatürk für Millionen von Menschen in der Türkei und weltweit ein Symbol für Unabhängigkeit, Modernisierung und antiimperialistischen Widerstand.
Die von ihm durchgeführten Reformen — die Etablierung eines modernen Bildungssystems, die rechtliche Gleichstellung der Frauen, die Säkularisierung des Staates sowie die Orientierung an Wissenschaft und Bürgerrechten — haben die Türkei in einen modernen Nationalstaat verwandelt. Viele Völker, die unter kolonialem Druck lebten, sahen Atatürk im 20. Jahrhundert als beispielhaften Anführer eines erfolgreichen Unabhängigkeitskampfes gegen imperiale Mächte.
Daher ist es äußerst problematisch, dass in der Ankündigung Ihrer Oper historische Konflikte fast ausschließlich aus einer negativen Perspektive betrachtet werden und Atatürk indirekt mit allgemeinen Vorwürfen gegenüber verschiedenen Völkern in Verbindung gebracht wird.
Die historischen Ereignisse jener Zeit sind komplex und seit Jahrzehnten Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Eine künstlerische Produktion sollte sich dieser Komplexität bewusst sein; sie sollte politische Vorurteile nicht als unbestreitbare historische Fakten präsentieren.
Eine angesehene Kulturinstitution wie die Staatsoper Stuttgart trägt eine besondere Verantwortung für Ausgewogenheit und historische Sensibilität. Kunst darf natürlich provokativ sein; sie sollte jedoch historische Persönlichkeiten nicht einseitig diskreditieren oder die Symbole der nationalen Identität eines Volkes überwiegend mit ihren negativen Aspekten darstellen.
Daher ist die Sprache in Ihrer Ankündigung besonders störend. Auch wenn Atatürk scheinbar nicht „heroisiert“ wird, wird er faktisch weitgehend als eine problematische Figur gezeichnet.
Dies erweckt den Eindruck, dass seine historische Bedeutung bei der Gründung eines unabhängigen türkischen Staates und sein internationales Ansehen bewusst herabgewürdigt werden sollen.
Mustafa Kemal Atatürk wird weltweit als Staatsgründer, Modernisierer und Symbol des Widerstands gegen ausländische Herrschaft respektiert. Sein politisches Erbe lediglich auf ein dunkles und umstrittenes Narrativ zu reduzieren, wird weder seiner historischen Rolle noch der Bedeutung, die er für Millionen von Menschen hat, gerecht.
Daher fordere ich Sie auf, die öffentliche Präsentation dieser Produktion zu überdenken und einen ausgewogeneren Ansatz zu wählen, der die historischen Errungenschaften Atatürks ebenso berücksichtigt wie die komplexen politischen Bedingungen der Zeit.
In diesem Sinne werde ich die Oper entweder persönlich besuchen und unterstützen oder die notwendigen rechtlichen Schritte prüfen. Denn nach meiner rechtlichen Einschätzung liegt die aktuelle Ankündigung der Veranstaltung nicht mehr innerhalb der Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit; sie trägt bewusst propagandistische Züge, enthält teilweise offensichtlich falsche Informationen und verletzt den gesellschaftlichen Frieden sowie die Menschenwürde bestimmter Gruppen.
(Das Mephisto-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den postmortalen Persönlichkeitsrechten ist hierbei wegweisend.)
In Ihrer Oper ist geplant, Mustafa Kemal Atatürk mit Gewalt, Vertreibung und Unterdrückung in Verbindung zu bringen; zudem soll er als autoritäre, ideologisch nationalistische Person mit „historischer Schuld“ dargestellt werden. Darüber hinaus werden Verbindungen zu Vorwürfen der „Gewalt gegen Armenier, Griechen und Kurden“ hergestellt.
Ich sehe dies als eine schwere Verzerrung des Lebens von Mustafa Kemal Atatürk.
Die Kunstfreiheit ist sehr weit gefasst; sie endet jedoch dort, wo die Menschenwürde und die postmortalen Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt werden. Meiner Ansicht nach überschreitet die Ankündigung Ihrer Oper genau diese Grenze. Diese Ankündigung stellt eine schwere negative Charakterzeichnung, eine Verfälschung der Lebensgeschichte und eine Gefahr der dauerhaften Diskreditierung in der Öffentlichkeit dar.
Hier geht es nicht nur um historische Kritik oder Interpretation; es handelt sich um eine tiefgreifende persönliche Diskreditierung.
Sollte Mustafa Kemal Atatürk im Rahmen der angekündigten Oper schwerwiegend herabgewürdigt werden, kündige ich an, dass ich bereits jetzt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verleumdung (§§ 186, 187 StGB), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) erstatten werde.
Behauptungen, eine Person habe „Völkermord begangen“, „andere Völker unterdrückt“ oder „ethnische Gewalt organisiert“, obwohl dies historisch objektiv falsch ist, sind rechtlich nicht akzeptabel und strafbar. Denn dies ist eine bewusst erfundene Tatsachenbehauptung, eine gezielte Diffamierung, eine schwere Verzerrung der Lebensgeschichte und ein auf Propaganda basierender Rufmord. In diesem Fall kann von einer echten künstlerischen oder wissenschaftlichen Debatte keine Rede mehr sein.
Insbesondere die Vorwürfe des „Völkermords“ sind äußerst schwere historische Anschuldigungen.
Zudem werde ich zivilrechtliche Wege wie einstweilige Verfügungen, Gegendarstellungen, den Schutz postmortaler Persönlichkeitsrechte und den Schutz des historischen Rufs prüfen und die Berechtigten entsprechend informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Özgür Dobruca
Rechtsanwalt“
TRITT DIE SPANNUNG IN EINE NEUE PHASE EIN?
Die Krise, die mit der Ankündigung der Staatsoper Stuttgart begann, beschränkt sich nicht nur auf Protestaufrufe. Auch die Möglichkeit eines rechtlichen Prozesses steht nun klar im Raum.
Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsoper Stuttgart in der kommenden Zeit einen Rückzieher macht, die verwendete Sprache ändert und neue Erklärungen zu dem Projekt abgibt.
Es scheint jedoch, dass das Thema für die Millionen von Menschen türkischer Herkunft, die in Deutschland leben, weit über ein Opernprojekt hinausgegangen ist.
Die Krise in Stuttgart könnte ein Vorbote für einen neuen Bruch sein, der die Beziehungen zwischen der türkischen Gemeinschaft in Deutschland und den kulturellen Institutionen in der kommenden Zeit tiefgreifend beeinflussen wird.
IŞIN ERTÜRK – STUTTGART