Krise um die Anklageschrift gegen Ali Kaya zwischen Gerichten in Bodrum und Istanbul: Zuständigkeitsstreit vor dem Kassationshof
Das 2. Schwurgericht von Bodrum hat die Akte zu Ali Kaya, dem inhaftierten Bruder von Dilek Kaya İmamoğlu – der Ehefrau des im Rahmen des IMM-Verfahrens angeklagten Ekrem İmamoğlu –, mit der Begründung nach Istanbul zurückverwiesen, dass die Zuständigkeit für das Verfahren in Istanbul liege. Aufgrund des entstandenen Zuständigkeitskonflikts zwischen den Gerichten in Istanbul und Bodrum wurde die Akte zur Bestimmung der zuständigen Instanz an die entsprechende Strafkammer des Kassationshofs (Yargıtay) weitergeleitet.
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Im Rahmen des IMM-Verfahrens wurde in den vergangenen Wochen von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul eine Anklageschrift gegen Ali Kaya, den inhaftierten Bruder von Dilek Kaya İmamoğlu – der Ehefrau von Ekrem İmamoğlu –, wegen des Vorwurfs des „Handels mit oder der Bereitstellung von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“ erstellt.
Während des Annahmeprozesses der Anklageschrift wurde die Akte nach Bodrum gesandt.
Das 2. Schwurgericht von Bodrum entschied jedoch auf Unzuständigkeit mit der Begründung, dass der Tatort Istanbul sei und alle verfahrensrechtlichen Schritte in Istanbul durchgeführt worden seien.
Das Gericht stellte fest, dass die Zuständigkeit für das Verfahren in Istanbul liege, und ordnete die Übermittlung der Akte an das 7. Schwurgericht von Istanbul an.
Dadurch entstand ein Zuständigkeitskonflikt zwischen den Gerichten in Istanbul und Bodrum.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Akte zur Bestimmung der zuständigen Instanz an die entsprechende Strafkammer des Kassationshofs zu senden.
Die entsprechende Strafkammer des Kassationshofs wird entscheiden, an welchem Gericht das Verfahren stattfinden wird.
Unterdessen wurde auch die Fortdauer der Untersuchungshaft von Ali Kaya angeordnet, der bereits zuvor festgenommen worden war.