Kritische Entscheidung des EGMR für Osman Kavala: Datum steht fest
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird über den Antrag bezüglich der Inhaftierung von Osman Kavala nach 2019 und des Gerichtsverfahrens, das in einer lebenslangen Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen mündete, entscheiden.
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Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird am 25. August ihre Entscheidung zum zweiten Antrag von Osman Kavala bekannt geben, der seit 2017 inhaftiert ist.
Die Entscheidung im Fall „Kavala gegen die Türkei (Nr. 2)“ umfasst die Vorwürfe der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Kavalas Inhaftierungsprozess nach dem EGMR-Urteil von 2019 sowie dem Gerichtsverfahren, das mit einer lebenslangen Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen endete.
In seinem Antrag machte Kavala geltend, dass Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Rechts auf ein faires Verfahren, des Grundsatzes „keine Strafe ohne Gesetz“, der Meinungsfreiheit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt wurden.
Zudem wurde in dem Antrag argumentiert, dass Artikel 18 der Konvention verletzt wurde, der die Nutzung von Einschränkungen der in der Konvention verankerten Rechte und Freiheiten für andere als die vorgesehenen Zwecke untersagt.
Der EGMR hatte im Jahr 2019 geurteilt, dass Kavalas Inhaftierung rechtswidrig sei und er freigelassen werden müsse. Kavala wurde jedoch nicht freigelassen. Im Jahr 2022 entschied die Große Kammer, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Einhaltung dieses Urteils nicht nachgekommen sei.
Im Gerichtsverfahren in der Türkei wurde Kavala am 25. April 2022 im Zusammenhang mit den Gezi-Park-Protesten wegen „Versuchs zum Umsturz der Regierung“ zu einer lebenslangen Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen verurteilt. Das Urteil wurde 2023 vom Kassationsgerichtshof bestätigt und damit rechtskräftig.
Die Große Kammer hatte die Anhörung zu Kavalas zweitem Antrag am 25. März in Straßburg abgehalten. Die Entscheidung wird morgen um 10.00 Uhr in einer öffentlichen Sitzung im Menschenrechtsgebäude in Straßburg erwartet.