Kritische Gold-Entscheidung des Finanzministeriums
Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat einen wichtigen Schritt in Bezug auf Gold unternommen. Das Ministerium hat zwei staatlichen Banken ein Kontingent für den Import von unverarbeitetem Gold zugewiesen, um den Bedarf von Juweliergeschäften zu decken.
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In der Erklärung des Ministeriums für Schatz und Finanzen heißt es:
"Wie bekannt ist, wurde mit Wirkung zum 07.08.2023 ein Kontingent für den Import von unverarbeitetem Gold eingeführt. Dies geschah als Maßnahme zur Verringerung der Wachstumsrate bei Goldimporten, unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen des jüngsten Anstiegs der Importe von unverarbeitetem Gold auf die Außenhandelsbilanz und die Zahlungsbilanz.
Um die Probleme zu verringern, die aufgrund der Verknappung des Angebots an unverarbeitetem Gold auf dem Markt nach der Einführung des Kontingents an unser Ministerium herangetragen wurden, wurde ab April 2024 der T.C. Ziraat Bankası A.Ş. und der Vakıf Katılım Bankası A.Ş., denen von unserem Ministerium die Erlaubnis zur Tätigkeit als Edelmetallvermittler erteilt wurde, ein Kontingent für den Import von unverarbeitetem Gold zugewiesen. Dies dient der Deckung des Bedarfs von Juweliergeschäften, die gemäß der am 14.04.2021 im Amtsblatt mit der Nummer 31454 veröffentlichten Verordnung über den Schmuckhandel vom Handelsministerium autorisiert wurden.
Im Rahmen dieser Anwendung gilt:
Juweliergeschäfte, die vom Handelsministerium autorisiert wurden, müssen innerhalb der ersten 3 Arbeitstage des jeweiligen Monats (zum Beispiel für den Monat April an den Tagen 1., 2. und 3. April) bei den Filialen der T.C. Ziraat Bankası A.Ş. unter Vorlage ihrer Autorisierungsdokumente oder per E-Mail an altinihracatdestek@vakifkatilim.com.tr unter Beifügung der gescannten Autorisierungsdokumente einen Antrag stellen, in dem die Menge des gewünschten unverarbeiteten Goldes in Kilogramm angegeben wird.
Nachdem die Bank dem jeweiligen Juweliergeschäft die kaufbare Menge mitgeteilt hat (zum Beispiel für den Monat April am 4. April), muss das Juweliergeschäft innerhalb von 3 Arbeitstagen (zum Beispiel für den Monat April an den Tagen 5., 8. und 9. April) die Zahlung an die Bank leisten. Nach erfolgter Zahlung wird die jeweilige Bank den Import des unverarbeiteten Goldes durchführen und es den Anspruchsberechtigten in ihren Filialen in Istanbul aushändigen.
Andererseits darf ein Juweliergeschäft im selben Monat nicht bei mehreren Banken gleichzeitig einen Antrag stellen; sollte das Gegenteil festgestellt werden, werden alle Anträge des betreffenden Juweliergeschäfts storniert."