Kritische 'Sicherheiten'-Warnung der SGK an Kommunen
Die SGK hat klargestellt, dass Moscheegrundstücke oder für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen nicht als Gegenleistung für die Beitragsschulden von Kommunen akzeptiert werden. Solche Flächen werden nicht als Sicherheit anerkannt. Die Erklärung der SGK könnte zu einer neuen Regelung bezüglich der Beitragsschulden von Kommunen führen.
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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat bekannt gegeben, dass Moscheegrundstücke oder für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen nicht als Gegenleistung für die Beitragsschulden von Kommunen akzeptiert werden.
Die SGK erklärte, dass solche Flächen nicht als Sicherheit anerkannt werden und dass auf für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen keine Pfändungen angewendet werden. Die Institution betonte, dass Kommunen diese Flächen nicht als Mittel zur Schuldentilgung verwenden können.
In der Erklärung der SGK heißt es: "Die SGK hat bisher keine Moscheegrundstücke oder für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen als Gegenleistung für die Beitragsschulden von Kommunen übernommen. Solche Flächen wurden auch nicht als Sicherheit akzeptiert. Auf für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen wurden keine Pfändungen angewendet."
KÖNNTEN NEUE REGELUNGEN KOMMEN?
Die Erklärung der SGK signalisiert, dass neue Regelungen bezüglich der Beitragsschulden von Kommunen getroffen werden könnten. Der Schutz von für die Öffentlichkeit bestimmten Flächen und deren Zuweisung für öffentliche Dienste gehören zu den vorrangigen Zielen der SGK. Dies könnte dazu führen, dass Kommunen ihre Strategien zur Schuldenverwaltung überdenken müssen.