Kritische Wahl-Warnung der RTÜK an Rundfunkanstalten!

Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat wichtige Hinweise für Rundfunkanstalten bezüglich des für die Kommunalwahlen am 31. März geltenden Sendeverbots veröffentlicht.

İHA

Es sind nur noch wenige Tage bis zu den Kommunalwahlen am 31. März 2024.

Nachdem die Wahlverbote am 21. März in Kraft getreten sind, hat der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) eine Warnung an die Rundfunkanstalten herausgegeben.

In der Erklärung der RTÜK wurde daran erinnert, dass 10 Tage vor der Wahl keine Umfragen mehr veröffentlicht werden dürfen.

Die Erklärung der RTÜK lautet wie folgt:

„Da wir uns in der letzten 10-Tage-Phase vor den Kommunalwahlen am 31. März befinden, halten wir es für nützlich, einige Erinnerungen bezüglich der Radio- und Fernsehsendungen auszusprechen. Die Regeln für die Wahlpropaganda, die politische Parteien und Kandidaten über Sendungen betreiben, wurden vom Hohen Wahlausschuss festgelegt und bekannt gegeben. Dennoch haben die sorgfältigen Überwachungen durch die RTÜK-Experten gezeigt, dass unsere Rundfunkanstalten in der intensiven Wahlagenda manchmal gegen die festgelegten Regeln verstoßen.

Die an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten können bis zum 30. März 2024 um 18.00 Uhr über die Medien mündliche, schriftliche und visuelle Propaganda betreiben. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausstrahlung politischer Werbung durch Medienanbieter bis Freitag, den 29. März 2024, um 23.59 Uhr.

In den 10 Tagen vor dem Wahltag ist es jedoch verboten, über schriftliche, mündliche und visuelle Presse- und Rundfunkmedien sowie durch öffentliche Meinungsumfragen, Befragungen, Prognosen oder Informations- und Kommunikationstelefone – etwa in Form von Mini-Referenden – Sendungen zu verbreiten, die zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder eines Kandidaten gehen oder die Wählerstimmen beeinflussen könnten, sowie diese in irgendeiner Weise zu verbreiten.

Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass die Sendungen bis zum Wahltag den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Wahrheit entsprechen. Insbesondere in Nachrichtensendungen sowie in Nachrichtenprogrammen, in denen Gäste und Kommentatoren eingeladen werden, dürfen keine verleumderischen oder beleidigenden Anschuldigungen gegen Parteivorsitzende oder an der Wahl teilnehmende Kandidaten erhoben werden. Kommentare und Erklärungen, die auf eine bestimmte Wählergruppe abzielen, herabwürdigend sind oder die Grenzen der Kritik überschreiten, sollten in den Sendungen keinen Platz finden. In diesem Prozess sollten Rundfunkanstalten und Journalisten im Lichte der universellen journalistischen Berufsethik handeln und keine Partei ergreifen.“