Kritischer Schritt des Staatsrats im Fall Gökçek

Der Staatsrat hat die Entscheidung des Innenministeriums, „keine Ermittlungserlaubnis“ zu erteilen, einstimmig aufgehoben. Die Stadtverwaltung von Ankara hatte Strafanzeige erstattet, da Melih Gökçek während seiner Amtszeit als Bürgermeister FETÖ-nahen Personen und Unternehmen durch Bebauungspläne Vorteile verschafft haben soll.

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Die 1. Kammer des Staatsrats (Danıştay) hat eine wichtige Entscheidung bezüglich der Strafanzeige der Stadtverwaltung von Ankara gegen den ehemaligen Bürgermeister Melih Gökçek getroffen. Die vom Innenministerium erlassene Entscheidung, „keine Ermittlungserlaubnis“ zu erteilen, wurde vom obersten Gericht einstimmig aufgehoben.

WENDEPUNKT IM FALL

Der Journalist Murat Ağırel machte diese Entscheidung des Staatsrats bezüglich des Antrags zu Melih Gökçek öffentlich. Den Informationen von Ağırel zufolge hatte die Stadtverwaltung von Ankara Strafanzeige erstattet, mit dem Vorwurf, Gökçek habe während seiner Amtszeit FETÖ und FETÖ-nahen Personen und Unternehmen durch Bebauungspläne „parzellenweise“ Vorteile verschafft.

INNENMINISTERIUM HATTE KEINE ERLAUBNIS ERTEILT

Aufgrund der besagten Strafanzeige hatte das Innenministerium beschlossen, keine Ermittlungserlaubnis für die Vorwürfe zu erteilen. Diese Entscheidung wurde jedoch nach eingelegten Einsprüchen vor die 1. Kammer des Staatsrats gebracht.

EINSTIMMIG AUFGEHOBEN

Die 1. Kammer des Staatsrats, die den Fall prüfte, hob die Entscheidung des Innenministeriums, „keine Ermittlungserlaubnis“ zu erteilen, einstimmig auf. Mit dieser Entscheidung wurde der Weg für eine erneute Prüfung des Falls geebnet.

FALL WURDE AN DAS INNENMINISTERIUM ZURÜCKVERWIESEN

Der Staatsrat ordnete gemäß der getroffenen Entscheidung an, dass der Fall zur erneuten Voruntersuchung an das Innenministerium zurückgesendet wird. Damit wurde beschlossen, den Ermittlungsprozess neu aufzurollen.

Den Informationen in Ağırels Bericht zufolge erklärten Juristen, die zu der Entscheidung befragt wurden, dass die im Fall enthaltenen Vorwürfe im Rahmen von Terrorstraftaten im Zusammenhang mit der FETÖ bewertet werden müssten. Die Juristen äußerten, dass solche Vorwürfe nicht auf eine Untersuchung durch Verwaltungsinspektoren beschränkt bleiben dürften.

In den übermittelten Einschätzungen wurde betont, dass FETÖ-bezogene Vorwürfe rechtlich in den Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaften fallen, die für Terrorstraftaten zuständig sind. Es wurde die Ansicht geteilt, dass der Fall in diesem Rahmen behandelt werden müsse.

WAS WAR PASSIERT?

Der ehemalige stellvertretende Ministerpräsident und ehemalige Parlamentspräsident Bülent Arınç hatte Gökçek im Jahr 2015 beschuldigt, „Ankara parzellenweise verkauft“ zu haben. Arınç hatte folgende Aussagen gemacht:

„Ich stehe an der Seite unseres geschätzten Präsidenten. Das bin ich. Ich stehe Ihnen mit allem, was ich bin, gegenüber. Ich bin derjenige, der in die USA gereist ist, ich habe das nicht verheimlicht. Aber Gökçek hat mehr als das getan. Er hat im Schoß dieser Struktur gesessen und dieser Struktur Ankara parzellenweise verkauft. Er hat reichen Geschäftsleuten Schulen bauen lassen. Wir haben damals die Möglichkeiten des Staates nicht für diese Struktur in deren Schoß gelegt. Ich habe damals gegen die Kandidatur von Gökçek Einspruch erhoben.

Sowohl bei den Wahlen 2009 als auch bei den Wahlen 2014 habe ich gegen die Kandidatur von Gökçek Einspruch erhoben, ich sagte, es reicht jetzt, ich sagte, das passt nicht zu Ankara. Ich sagte, wir brauchen einen neuen Bürgermeister. Er arbeitet auf irgendeine Weise an einem Groll, der von jenem Tag an geblieben ist.“