Kritisches „Airbnb“-Urteil des Staatsrats: Einspruch des Finanzministeriums abgewiesen

Ein historisches Gerichtsurteil, das Immobilieneigentümer betrifft, die ihre Wohnungen über Airbnb und ähnliche digitale Plattformen kurzfristig vermieten, wurde gefällt.

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Ein historisches Gerichtsurteil, das Immobilieneigentümer betrifft, die ihre Wohnungen über Airbnb und ähnliche digitale Plattformen kurzfristig vermieten, wurde gefällt. Der Senat für Steuerstreitigkeiten des Staatsrats (Danıştay VDDK) hat den Einspruch des Finanzministeriums gegen die Entscheidung, die Praxis der Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) zur Einstufung dieser Vermietungen als „gewerbliche Tätigkeit“ und zur Erhebung von Mehrwertsteuer sowie Beherbergungssteuer auszusetzen, endgültig zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung wurde der Weg dafür geebnet, dass Airbnb-Einnahmen nicht als „gewerbliche Einkünfte“, sondern als „Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Mieteinnahmen)“ besteuert werden.

DIE STEUERLAGE ÄNDERT SICH GRUNDLEGEND: KEINE MEHRWERTSTEUER UND BEHERBERGUNGSSTEUER!

Nach Informationen des Wirtschaftsexperten und Autors Abdullah Tolu wurde die gemeinsam von der 3. und 7. Kammer des Staatsrats erlassene einstweilige Anordnung durch die höchste Instanz, den VDDK, mit Beschluss vom 29. Juni 2026 bestätigt.

Mit der Begründung des Urteils in der Hauptsache haben sich die Besteuerungskriterien für Vermietungen über Airbnb wie folgt geändert:

Bisherige Praxis (Finanzministerium): Kurzzeitvermietungen wurden als gewerbliche Tätigkeit wie „Pensionen/Hotellerie“ eingestuft; von den Vermietern wurden Einkommensteuer, Vorauszahlungen, Mehrwertsteuer und Beherbergungssteuer verlangt.

Neue Entscheidung (Staatsrat): Diese Vorgänge werden lediglich als gewöhnliche Wohnungsvermietung, also als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, bewertet. Vermieter werden nur einmal jährlich eine Steuererklärung für Mieteinnahmen abgeben und Einkommensteuer zahlen; Mehrwertsteuer, Beherbergungssteuer oder Vorauszahlungen fallen nicht an.

WIE GEHT ES WEITER? ANNULLIERUNG IN DER HAUPTSACHE ERWARTET

Obwohl diese Entscheidung des VDDK eine vorläufige Aussetzung darstellt, bestimmt sie den weiteren Verlauf des Verfahrens in der Hauptsache maßgeblich. Juristen erwarten, dass die 3. und 7. Kammer des Staatsrats das entsprechende Rundschreiben der Finanzverwaltung mit derselben Begründung in der Hauptsache vollständig aufheben werden.

WAS SOLLTEN DIEJENIGEN TUN, DIE STEUERSTRAFEN GEZAHLT HABEN ODER DEREN VERFAHREN NOCH LAUFEN?

Diese Entscheidung eröffnet einen rechtlichen Weg für Hunderttausende Immobilieneigentümer, die in der Vergangenheit mit Airbnb-Vermietungsstrafen konfrontiert waren:

1. Laufende Verfahren: Eigentümer, gegen die Steuerbescheide mit Strafen erlassen wurden und deren Gerichtsverfahren vor den Steuergerichten noch nicht abgeschlossen sind, können diese aktuelle Entscheidung des Staatsrats VDDK als Präzedenzfall anführen und dem zuständigen Steuergericht oder der Berufungsinstanz vorlegen.

2. Diejenigen, die Strafen durch Vergleich gezahlt haben: Diejenigen, die diese Steuern in der Vergangenheit durch einen Vergleich mit dem Finanzamt oder unter Inanspruchnahme von Strafnachlässen gezahlt haben, können unter Berufung auf die Bestimmungen zum „Besteuerungsfehler“ in den Artikeln 118 und 124 des Steuerverfahrensgesetzes (Vergi Usul Kanunu) einen Korrektur- und Beschwerdeantrag stellen und die Rückerstattung ihrer Zahlungen fordern. Vermieter können für diesen Antrag auf Wunsch auch die endgültige Entscheidung des Staatsrats in der Hauptsache abwarten.