Kurioser HGS-Vorfall in einem Bus von Istanbul nach Edirne

Ein Lehrer, der mit dem Bus von Istanbul nach Edirne reiste, erlebte einen kuriosen Vorfall. Nachdem von seinem im Rucksack mitgeführten HGS-Etikett eine Autobahngebühr abgebucht wurde, gab man seinem Rückerstattungsantrag recht.

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Einem Lehrer, dem während einer Busreise von Istanbul nach Edirne eine Autobahngebühr von seinem im Rucksack mitgeführten HGS-Etikett abgebucht wurde, wurde in seinem Rückerstattungsantrag recht gegeben.

Der in Edirne lebende Lehrer A.D. reiste am 19. April 2023 mit einem Bus, den er auf der anatolischen Seite bestieg und in dem er am Fenster saß, von Istanbul nach Edirne.

Bei der Überprüfung seines Kreditkartenauszugs bemerkte A.D., dass an dem Datum, das mit seiner Reise von Istanbul nach Edirne zusammenfiel, ein Betrag von 136 Lira und 50 Kuruş als Mautgebühr für die Nord-Marmara-Autobahn von seinem HGS-Konto abgebucht worden war.

A.D. wandte sich an die Handelsdirektion von Edirne und reichte bei der Verbraucherschlichtungsstelle Beschwerde ein, mit der Begründung, dass trotz seiner Eigenschaft als Buspassagier eine Mautgebühr von seinem im Rucksack befindlichen HGS-Etikett erhoben worden sei.

Die Schlichtungsstelle prüfte den Antrag, untersuchte das Busticket und gab dem Verbraucher recht, da dieser zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Bus gereist war und die Autobahn nicht mit einem eigenen Fahrzeug befahren hatte, dennoch aber eine Gebühr von seinem HGS-Aufkleber eingezogen wurde.

Die Entscheidung wurde dem Betreiber der Nord-Marmara-Autobahn zugestellt. Nachdem das Unternehmen, dem die Entscheidung zugestellt wurde, beim 2. Zivilgericht erster Instanz in Edirne Einspruch eingelegt hatte, wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Da es in der Stadt kein spezielles Verbrauchergericht gibt, wurde die Verhandlung vor dem 2. Zivilgericht erster Instanz in Edirne geführt.

In der Verhandlung erklärte A.D., dass ihm die Gebühr zu Unrecht berechnet worden sei, da er die Strecke nicht mit seinem eigenen Fahrzeug zurückgelegt habe, und forderte die Abweisung der Klage des Unternehmens. Der Anwalt des Unternehmens beantragte hingegen die Stattgabe der Klage.

Der Richter entschied, den Klageantrag des Unternehmens abzuweisen.

Infolgedessen wird die von A.D.s HGS-Etikett abgebuchte Gebühr zurückerstattet.