Kurioses Verteidigungsargument eines Lehrers, der seinen Schüler missbrauchte: „Ich wusste es nicht“
Der 28-jährige Spanischlehrer B.N.Ç., der seinen 15-jährigen Schüler in Gaziosmanpaşa zu sich nach Hause eingeladen und sexuell missbraucht hatte, brachte eine kuriose Verteidigung vor. Der festgenommene Lehrer erklärte: „Ich wusste nicht, dass er 15 Jahre alt war; er hatte mir gesagt, er sei 16.“
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Der 28-jährige Spanischlehrer B.N.Ç., der an einer Privatschule in Gaziosmanpaşa tätig ist, begann über soziale Medien Nachrichten mit seinem 15-jährigen Schüler M.A. auszutauschen.
Nach einiger Zeit lud der Lehrer B.N.Ç. seinen Schüler zu sich nach Hause ein und missbrauchte ihn sexuell. Nachdem der Vater von M.A. auf die Situation aufmerksam geworden war und das Telefon seines Sohnes überprüft hatte, erstattete er Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
M.A., dessen Aussage in Anwesenheit eines Pädagogen aufgenommen wurde, gab an, dass er mit seinem Lehrer über soziale Medien geschrieben habe und es zu einer Annäherung zwischen ihnen gekommen sei.
„ES GESCHAH AUF MEINEN EIGENEN WUNSCH“
Der Schüler berichtete, dass er seit dem 27. Mai das Haus seines Lehrers besucht habe, um Filme zu schauen, und dass sie viermal sexuell verkehrt hätten. Er erklärte, dass niemand ihn gezwungen habe und sie einvernehmlich gehandelt hätten, er jedoch Anzeige erstattet habe, weil er sich geschämt habe, nachdem seine Familie von der Situation erfahren hatte.
„ICH WUSSTE NICHT, DASS ER UNTER 15 JAHRE ALT WAR“
Der 28-jährige Spanischlehrer B.N.Ç. gab nach seiner Festnahme zu Protokoll, dass der Schüler die erste Nachricht gesendet habe, und sagte: „Wir hatten keinen sexuellen Verkehr. Ich wusste nicht, dass er unter 15 Jahre alt war; er sagte mir, er sei 16. Hätte ich gewusst, dass er minderjährig ist, wäre ich keine Beziehung mit ihm eingegangen.“
Nach seiner Aussage wurde der Verdächtige dem zuständigen Friedensrichter vorgeführt, verhaftet und in ein Gefängnis überstellt.
FREIGELASSEN
Der Spanischlehrer B.N.Ç. wurde wegen „Freiheitsberaubung durch Anwendung von Gewalt, Drohung oder Täuschung“ sowie „sexuellen Missbrauchs eines Kindes“ zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Der Lehrer, der sich in Untersuchungshaft befand, wurde nach vier Monaten Haft freigelassen.
Während das Verfahren ohne Untersuchungshaft fortgesetzt wird, müsste der Lehrer bei einer Bestätigung des Urteils erneut verhaftet und in das Gefängnis zurückgebracht werden.