Laden von Powerbanks in Flugzeugen vollständig verboten

Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (SHGM) hat bekannt gegeben, dass das Aufladen von tragbaren Ladegeräten (Powerbanks) in Flugzeugen, da dies die Flugsicherheit gefährdet, untersagt wurde.

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In einer auf ihrer offiziellen Website veröffentlichten Erklärung teilte die SHGM mit, dass im Rahmen der Flugbetriebsvorschriften Änderungen an den technischen Anweisungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg vorgenommen wurden.

Gemäß der veröffentlichten Flugbetriebsrichtlinie wurde die entsprechende Änderung am 27. März 2026 vom Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in den technischen Anweisungen für den 'Sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg' vorgenommen.

MAXIMAL ZWEI STÜCK ERLAUBT

In der Erklärung der Behörde heißt es: „Im Rahmen der genannten Änderung ist das Aufladen von tragbaren Batterien (Powerbanks) an Bord des Luftfahrzeugs untersagt. Die Anzahl der tragbaren Batterien, die jede Person mitführen darf, ist auf maximal zwei Stück begrenzt.

Es wird empfohlen, tragbare Batterien nicht zum Aufladen von tragbaren elektronischen Geräten (PED) an Bord des Luftfahrzeugs zu verwenden.

Die genannten Beschränkungen gelten nicht für tragbare Batterien, die von Besatzungsmitgliedern zur Erfüllung betrieblicher Anforderungen mitgeführt werden; sie gelten jedoch für tragbare Batterien, die von Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.“