Laiklik Meclisi erstattet Strafanzeige gegen Präsidentenberater Oktay Saral: Das sind die Vorwürfe gegen Saral
Auf drei zuletzt in Moscheen verlesene Freitagspredigten gab es zahlreiche Reaktionen; Präsidentenberater Oktay Saral hatte die Kritiker in einem Social-Media-Beitrag scharf angegriffen. Der Laiklik Meclisi (Rat für Laizismus) erstattete daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen Saral wegen dieser Äußerungen.
12punto
In den drei zuletzt veröffentlichten Freitagspredigten der Diyanet İşleri Başkanlığı (Präsidium für Religionsangelegenheiten) wurden Aussagen verwendet, die Kritik hinsichtlich der Kleidungsfreiheit und der Erbrechte von Frauen sowie der Urlaubskultur auslösten.
In der am 1. August in Moscheen verlesenen Freitagspredigt mit dem Titel „Hayâ: Allah'ın Emri, Fıtratın Gereği" (Schamhaftigkeit: Gottes Gebot, Gebot der Natur) hieß es: „Das Tragen kurzer Kleidung und transparenter Gewänder ist, wo auch immer und zu welchem Zweck auch immer, ein Verstoß gegen Gottes Gebot der Bedeckung und ist verboten (haram)" – damit wurde die Kleidungsfreiheit von Frauen ins Visier genommen.
In der Freitagspredigt vom 8. August mit dem Titel „Sılai Rahimle Bereketlenen Tatil" (Urlaub, gesegnet durch die Pflege der Verwandtschaft) wurde das Thema Urlaub aufgegriffen: Es wurde vertreten, dass Urlaubsaktivitäten heutzutage einen Charakter angenommen hätten, der Gottes Geboten widerspreche, und dass es richtiger sei, im Urlaub vor allem Eltern und Verwandte zu besuchen.
DAS ZIVILRECHTLICHE ERBRECHT VON FRAUEN WURDE INS VISIER GENOMMEN
In der am 14. August in Moscheen verlesenen Freitagspredigt der Diyanet mit dem Titel „Kul Hakkı Ateşten Gömlektir" (Das Recht des Mitmenschen ist ein Hemd aus Feuer) hieß es: „Die Erbquote, die unser erhabener Herr festgesetzt hat, ohne gegenseitiges Einverständnis zu verändern, widerspricht der göttlichen Gerechtigkeit. Daher ist es ein Verstoß gegen das Recht des Mitmenschen, wenn jemand seine Töchter vom Erbe ausschließt, aber auch wenn Töchter das von Gott zuerkannte Recht nicht akzeptieren."
Da nach religiösem Verständnis das Erbrecht von Frauen bekanntlich halb so groß ist wie das der Männer, wurde mit dieser Predigt das Prinzip des gleichberechtigten Erbrechts ins Visier genommen.
Während die von der Diyanet İşleri Başkanlığı veröffentlichten Predigten auf breite Kritik stießen, hatte Präsidentenberater Oktay Saral in einer Social-Media-Erklärung die Kritiker mit scharfen Worten angegriffen.
Der Laiklik Meclisi erstattete daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen Oktay Saral.
Dies ist der Text der über das UYAP-System eingereichten Strafanzeige:
AN DIE STAATSANWALTSCHAFT ANKARA
STRAFANZEIGE
ERSTATTET VON :
ADRESSE :
BESCHULDIGTE :1- Oktay Saral, Chefberater des Präsidenten der Republik Türkei, Ankara
2- Im Rahmen der Ermittlungen festzustellende Verfasser von Beiträgen und Kommentaren
STRAFTATEN :Anstiftung zur Begehung von Straftaten (Türk. StGB Art. 214)
Verherrlichung von Straftaten und Straftätern (Türk. StGB Art. 215)
Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindschaft oder Erniedrigung (Türk. StGB Art. 216)
Anstiftung zur Nichtbefolgung von Gesetzen (Türk. StGB Art. 217)
Amtsmissbrauch (Türk. StGB Art. 257)
TATDATUM :16.8.2025
ERLÄUTERUNGEN
1. Durch das Gesetz Nr. 429, eines der drei als Revolutionsgesetze bekannten Gesetze vom 3. März 1924, wurde das Şeriye Vekaleti (Ministerium für religiöse Angelegenheiten) abgeschafft und die Diyanet İşleri Başkanlığı gegründet.
2. Die Bediensteten der Diyanet İşleri Başkanlığı sind bei der Ausübung ihrer Aufgaben verpflichtet, insbesondere dem Laizismusprinzip in Artikel 2 der Verfassung, Artikel 24 über die Glaubens- und Religionsfreiheit sowie Artikel 136, der die verfassungsrechtliche Grundlage dieser Institution bildet, zu entsprechen und nicht gegen das in Übereinstimmung mit diesen Artikeln erlassene Gesetz Nr. 633 zu verstoßen.
3. In der Freitagspredigt der Diyanet İşleri Başkanlığı vom 01.8.2025 wurde die Kleidung von Frauen, in der Freitagspredigt vom 08.8.2025 das Thema Urlaub behandelt; in der Predigt vom 15.8.2025 wurden unter dem Titel „Kul Hakkı Ateşten Gömlektir" auch Erklärungen zu den Erbrechten von Frauen abgegeben. (ANLAGE 01)
4. In den genannten Freitagspredigten wurde das persönliche und gesellschaftliche Leben – ja sogar alle Rechte und Freiheiten – mit dem Ansatz behandelt, diese nach den Regeln des Islam auszulegen und anzuwenden und damit der laizistischen Rechtsordnung zuwider zu handeln. Dabei wurden, wie auch Experten festgestellt haben, die religiösen Regeln nicht wahrheitsgemäß ausgelegt. (ANLAGE 02)
5. Die oben teilweise aufgeführten Freitagspredigten vom 01.8.2025, 08.8.2025 und 15.8.2025 gehen über die Regeln der Glaubens- und Religionsfreiheit hinaus und stehen in offensichtlichem Widerspruch zum Laizismusprinzip. Sie enthalten Inhalte, die den nationalen Zusammenhalt und die Einheit gefährden.
6. Die Diyanet İşleri Başkanlığı, die als Revolutionsinstitution ihre Aufgaben im Einklang mit dem Laizismusprinzip erfüllen sollte, ist zu einem Staatsorgan geworden, das am stärksten gegen dieses Prinzip verstößt, geradezu zum Zentrum laizismuswidriger Verhaltensweisen geworden ist und die Verfassung am häufigsten verletzt.
7. Die Diyanet İşleri Başkanlığı hat die Verstöße auf ein solches Niveau gehoben, dass in der Predigt vom 15.8.2025 sogar zum Ausdruck gebracht werden konnte, dass Töchter (wie in den Erbschaftsvorschriften des islamischen Rechts) nur einen halben Erbanteil erhalten sollten – entgegen dem Laizismusprinzip, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Türkischen Zivilgesetzbuch. Die betreffenden Texte erfüllen, auch wenn sie unter dem Namen „Freitagspredigt" veröffentlicht werden, ihrem Inhalt nach eindeutig den Tatbestand einer Straftat im Sinne des Strafrechts.
8. Der Beschuldigte, der Chefberater des Präsidenten ist, veröffentlichte am 16.8.2025 auf seinem X-Social-Media-Konto folgenden Beitrag:
„Die bekannte Gesinnung greift die von unserer Diyanet İşleri Başkanlığı vorbereiteten Freitagspredigten an und tobt sich aus. Ihr Unwissenden! Der Islam ist keine Religion, die ihr nach eurem Belieben verbiegen könnt – brennt euch das gut in eure dicken Schädel! Während der von unserem Herrn gesandte Leitfaden zur Rechtleitung, der Heilige Koran, mit jedem seiner Verse klare Wahrheiten offenbart, verschließt ihr eure Ohren, schließt eure Augen und lebt in eurer Finsternis des Irrwegs. Gottes Urteile werden bis zum Jüngsten Tag Bestand haben; weder ihr noch eure schmutzigen Absichten werden diese Wahrheit verdunkeln können!" (ANLAGE 03) – dieser Beitrag bezog sich insbesondere auf die drei aktuell diskutierten Freitagspredigten.
9. In dem veröffentlichten Beitrag wurden die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten; Befürworter des Laizismus wurden mit der Anrede „ihr Unwissenden" verächtlich gemacht und erniedrigt, die Bevölkerung wurde offen zu Hass und Feindschaft aufgestachelt und die Gültigkeit der Scharia-Bestimmungen wurde auf unbestreitbare Weise verteidigt.
10. Hinsichtlich der ersten drei Freitagspredigten der Diyanet İşleri Başkanlığı im August, die bereits Gegenstand von Strafanzeigen sind, hat der Beschuldigte, der zugleich den Titel eines Chefberaters des Präsidenten trägt, noch weitergehende Schritte unternommen und sich nicht gescheut, sinngemäß „Scharia bis zum Jüngsten Tag" zu fordern.
11. Selbst Bülent Arınç, Mitglied der Regierungspartei, erklärte am 17.8.2025 auf seinem X-Social-Media-Konto, als er zum Ausdruck bringen wollte, dass diese drei Freitagspredigten aus Sicht des Präsidenten der Diyanet nicht im Widerspruch zum Recht stünden: „Hätte er gesagt, dieses System solle aufgegeben werden und das von mir beschriebene System solle für alle verbindlich sein, wäre das eine dem Laizismus widersprechende Handlung gewesen." Der Beschuldigte ist mit seiner Forderung nach „Scharia bis zum Jüngsten Tag" weit über das hinausgegangen, was selbst Bülent Arınç gesagt hat. (ANLAGE 04 / Absatz 3 – letzter Satz)
12. Die betreffende Erklärung wurde am 17.8.2025 allein auf dem eigenen X-Konto des Beschuldigten von 384.000 Personen gesehen; kurze Zeit später, am 20.8.2025, hatte sie bereits 540.000 Personen gesehen. Die Anzahl der Kommentare, Weiterleitungen und Likes stieg im gleichen Maße.
13. Die zur Anzeige gebrachte Erklärung ist – unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion des Beschuldigten, der angesprochenen Zielgruppe, seiner Fähigkeit, diese Zielgruppe zu beeinflussen, sowie des Inhalts – eine Erklärung, die geeignet ist, eine klare und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung zu begründen, die mit einem öffentlichen Amt unvereinbar ist, die Verfassung verletzt und den Tatbestand einer Straftat erfüllt.
14. Die Erklärung des Beschuldigten erfüllt die im Türkischen Strafgesetzbuch geregelten Tatbestände: Anstiftung zur Begehung von Straftaten (Türk. StGB Art. 214), Verherrlichung von Straftaten und Straftätern (Türk. StGB Art. 215), Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindschaft oder Erniedrigung (Türk. StGB Art. 216), Anstiftung zur Nichtbefolgung von Gesetzen (Türk. StGB Art. 217), Amtsmissbrauch (Türk. StGB Art. 257).
15. Aufgrund der konkret dargelegten Vorwürfe ist eine Anklageschrift zu erheben.
16. Dieselbe Verantwortung gilt auch für Personen, die die Erklärung des Beschuldigten geteilt und zustimmend kommentiert haben. Diese Personen sind unverzüglich zu ermitteln, damit Beweise nicht verloren gehen.
ERGEBNIS UND ANTRAG
Aus den oben genannten Gründen beantrage und ersuche ich, eine Voruntersuchung durchzuführen und gegen die Betreffenden eine Anklageschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen. 20.8.2025