Landwirtschaftsministerium erteilt „Laborfleisch“ eine Absage: „Wird in der Türkei niemals produziert oder konsumiert werden“
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die in den sozialen Medien verbreiteten Behauptungen über „Laborfleisch“ dementiert.
12punto
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die in den sozialen Medien verbreiteten Behauptungen über „Laborfleisch“ dementiert. Unter Verweis auf die neue, im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung erklärte das Ministerium: „Das Verbot von Laborfleisch hat eine noch stärkere rechtliche Grundlage erhalten.“
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat den Spekulationen über eine „Zulassung der Produktion von Laborfleisch“, die auf dem Lebensmittelmarkt und in den sozialen Medien für große Diskussionen gesorgt hatten, ein Ende gesetzt. Das Ministerium reagierte auf die Manipulationen rund um die Verordnung über neuartige Lebensmittel im Türkischen Lebensmittelkodex und gab bekannt, dass die neue Regelung – entgegen den Behauptungen – die Verbote sogar deutlich verschärft habe.
„DAS VERBOT VON LABORFLEISCH HAT EINE NOCH STÄRKERE BARRIERE ERHALTEN“
In einer Erklärung über die offiziellen Social-Media-Kanäle des Ministeriums wurden zu der am 20. Mai im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Verordnung sowie dem dazugehörigen Anwendungskommuniqué folgende klare Botschaften übermittelt:
„Die neue Verordnung hat – entgegen den Behauptungen – das ‚Verbot von Laborfleisch‘ auf eine viel stärkere rechtliche Basis gestellt und eine Barriere errichtet. Die Produktion und der Konsum von Laborfleisch innerhalb der Grenzen der Türkei kommen in keiner Weise infrage und werden niemals stattfinden.“
„RECHTLICHE HÜRDE FÜR ZELL- UND GEWEBEKULTUREN“
In der Erklärung, in der auf die Details des Begriffs „neuartige Lebensmittel“ in der Verordnung hingewiesen wurde, hieß es, dass Produkte, die vor dem 31. Dezember 2025 nicht weit verbreitet im Land konsumiert wurden, in diesen Geltungsbereich fallen. Es wurde betont, dass ein Produkt eine wissenschaftliche Risikobewertung durchlaufen und in eine zusätzliche Liste aufgenommen werden müsse, bevor es auf den Markt kommen könne. Dabei wurde mit folgenden Worten erklärt, dass keine rechtlichen Lücken gelassen wurden:
„Der in der Regelung verwendete Ausdruck ‚aus Organismen wie Pflanzen oder Mikroorganismen gewonnen‘ schließt die Möglichkeit für Anträge auf Zell- und Gewebekulturen, die im Labor aus tierischem Gewebe hergestellt werden, von vornherein aus. Daher kann in unserem Land nicht einmal ein Antrag für ‚Laborfleisch‘ oder ähnliche Produkte gestellt werden.“
„WIR SCHÜTZEN UNSERE VIEHZUCHT UND UNSERE KULTURELLEN SENSIBILITÄTEN“
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstrich, dass die ablehnende Haltung gegenüber Laborfleischprodukten, die durch Zellkulturen in Laborumgebungen hergestellt werden, kompromisslos fortgesetzt werde, und erklärte: „Der Schutz der natürlichen Produktion, unserer heimischen Viehzucht, der Verbrauchergesundheit sowie unserer gesellschaftlich-kulturellen Sensibilitäten ist unsere oberste Priorität.“