Anklageschrift gegen LeMan angenommen

Die Anklageschrift gegen Doğan Pehlevan, Ali Yavuz, Zafer Aknar, Cebrail Okçu, Aslan Özdemir und Mehmet Tunçay Akgün, die im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen gegen das Magazin LeMan festgenommen wurden, ist vom 2. Istanbuler Strafgericht erster Instanz angenommen worden.

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Im Rahmen der Ermittlungen, die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet wurden, weil in einer Karikatur in der Ausgabe des Magazins Leman vom 26. Juni der Prophet Mohammed und der Prophet Moses karikiert worden sein sollen und damit der Straftatbestand der „öffentlichen Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit sowie Herabwürdigung“ erfüllt worden sei, waren der Zeichner der Karikatur Doğan Pehlevan, der Geschäftsführer Ali Yavuz, der verantwortliche Redakteur Zafer Aknar, der Grafiker Cebrail Okçu und der Redakteur Aslan Özdemir festgenommen worden.

Die Ermittlungen gegen das Magazin wurden abgeschlossen. Es wurde Anklage gegen Zafer Aknar, Ali Yavuz, Cebrail Okçu, Aslan Özdemir sowie den Chefredakteur Mehmet Tuncay Akgün, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, wegen „öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit“ erhoben. Gegen Doğan Pehlevan wurde Anklage wegen „öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit“ in Tateinheit erhoben. In der Anklageschrift wurde für die genannten Personen jeweils eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 4 Jahren und 6 Monaten gefordert.

Darüber hinaus enthielt die Anklageschrift die Information, dass der Vorwurf der „öffentlichen Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit“ in Tateinheit gegen Doğan Pehlevan auf einen Beitrag zurückzuführen sei, den Pehlavan über seinen X-Account geteilt hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen Pehlevan wegen „Beleidigung des Präsidenten“ wurde abgetrennt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Freilassung, das Gericht verwies auf „starke konkrete Beweise, widersprüchliche Aussagen und Fluchtgefahr“.

Vor dem 2. Istanbuler Strafgericht erster Instanz, das die Anklageschrift annahm, plädierte die Staatsanwaltschaft für die Freilassung aller fünf Angeklagten. In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft hieß es:

„Aufgrund der Unter- und Obergrenzen der für die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten gemäß Artikel 216/1 und 218 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) vorgesehenen Freiheitsstrafen, der Tatsache, dass die Beweise weitgehend gesammelt wurden und keine auf Fakten basierenden konkreten Verdachtsmomente für eine Flucht oder eine Verdunkelung von Beweismitteln durch die Angeklagten vorliegen;

wird im Namen der Öffentlichkeit beantragt und plädiert, die Angeklagten unter Anwendung der vom Gericht für angemessen erachteten gerichtlichen Kontrollmaßnahmen einzeln aus der Haft zu entlassen.“

Das 2. Istanbuler Strafgericht erster Instanz, das die Anklageschrift annahm, entschied jedoch, die Untersuchungshaft der Angeklagten fortzusetzen, und begründete dies mit dem „Vorhandensein starker konkreter Beweise, widersprüchlichen Aussagen, Fluchtgefahr und dem Umstand, dass gegen einen Angeklagten ein Haftbefehl vorliegt“. Die erste Verhandlung findet am 14. November um 10.00 Uhr statt.