Letzte Warnung an Unternehmen: Betriebe ohne diesen Bericht werden geschlossen

Unternehmen mit Mängeln beim Brandschutz wurde eine Frist gesetzt. Betrieben, die bis zum festgelegten Datum keinen Feuerwehrbericht vorlegen, drohen der Entzug der Betriebserlaubnis und die Schließung.

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Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung wurde die Verordnung über die Erteilung von Betriebserlaubnissen geändert. Durch die Änderung wurde der bestehenden Gesetzgebung ein vorläufiger Artikel 9 hinzugefügt.

Im Rahmen der Regelung werden Inspektionen durchgeführt, um Mängel beim Brandschutz in Betrieben festzustellen und zu beheben, die unter die Verordnung über den Brandschutz von Gebäuden fallen und für die ein Feuerwehrbericht zwingend erforderlich ist.

Diesen Unternehmen wurde eine Frist bis zum 31. Mai 2026 eingeräumt, um notwendige bauliche Maßnahmen und Umbauten abzuschließen, die Beschaffung von Strukturen und Materialien zu beenden und den Feuerwehrbericht einzuholen.

Nach Ablauf des festgelegten Datums werden die Betriebserlaubnisse der Unternehmen, die keinen Feuerwehrbericht vorlegen, annulliert. Betriebe, deren Erlaubnis entzogen wurde, müssen ihren Betrieb einstellen.

Die Verordnung trat am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; es wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Befugnis zur Umsetzung beim Präsidenten liegt.