Lizenzbefugnis auf Ministerien übertragen: Kommunen dürfen keine Wohnheime mehr eröffnen!
Mit einem neuen, in der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedeten Gesetz wurden die Befugnisse der Kommunen zur Eröffnung und Lizenzierung von Studentenwohnheimen auf das Ministerium für Nationale Bildung sowie das Ministerium für Jugend und Sport übertragen.
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Mit einem neuen Gesetz, das in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet wurde, endeten die Befugnisse der Kommunen zur Eröffnung und Lizenzierung von Studentenwohnheimen.
Diese Befugnisse wurden auf das Ministerium für Nationale Bildung und das Ministerium für Jugend und Sport übertragen. Kommunen können nun keine Lizenzen und Genehmigungen mehr für Studentenwohnheime erteilen.
Die Genehmigungs- und Lizenzierungsverfahren für Wohnheime auf Mittel- und Oberstufenebene werden vom Ministerium für Nationale Bildung durchgeführt. Für Wohnheime im Hochschulbereich ging diese Befugnis auf das Ministerium für Jugend und Sport über. Beide Ministerien haben das Recht, diese Befugnisse an die Gouverneursämter zu übertragen. Die Einzelheiten der Umsetzung werden durch eine Verordnung festgelegt.
Die direkte Befugnis der Kommunen zur Eröffnung von Wohnheimen wurde mit dieser Regelung ebenfalls aufgehoben. Sollten die zuständigen Ministerien keine Genehmigung erteilen, können die Kommunen keine Wohnheime eröffnen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Änderung die Aktivitäten der lokalen Verwaltungen im Bereich der sozialen Dienste einschränken könnte.