Studierende der Marmara-Universität hatten gegen den Mord an den Stadtmauern protestiert: Rektorat verhängt Strafen

Gegen Studierende, die gegen den Mord an den Stadtmauern protestierten, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Rektorat verwarnte die Studierenden mit der Begründung, sie hätten die „Ordnung auf dem Campus gestört“.

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Die brutale Ermordung von İkbal Uzuner und Ayşenur Halil durch Semih Çelik an den Stadtmauern im Istanbuler Stadtteil Fatih am 4. Oktober 2024 hatte in der gesamten Türkei für Empörung gesorgt und landesweit zu zahlreichen Protesten geführt. Auch Studierende der Marmara-Universität, die ihren Unmut über diese Morde zum Ausdruck bringen wollten, hielten am 9. Oktober 2024 auf dem Göztepe-Campus eine Presseerklärung und einen Protest ab.

Das Rektorat der Marmara-Universität leitete jedoch ein Disziplinarverfahren gegen die Aktion ein, mit der Begründung, es habe sich um eine „nicht genehmigte Presseerklärung“ gehandelt und der „Campus-Verkehr“ sei behindert worden.

VERWARNUNG DURCH DAS REKTORAT 

Der Rektor der Marmara-Universität, Mustafa Kurt, gab das Ergebnis der Untersuchung bekannt und teilte mit, dass gegen die am Protest beteiligten Studierenden eine Verwarnung ausgesprochen wurde.

In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die Studierenden während der Aktion ein schwarzes Tuch auf den Boden gelegt und darauf „6284 rettet Leben“ geschrieben hätten. Zudem wurde ein Banner mit einer Karikatur des Präsidenten und einem Vorschlaghammer-Motiv mit der Aufschrift „Entscheidung getroffen“ entrollt. Die Universitätsleitung behauptete, dass durch die Aktion die Ein- und Ausgänge des Campus blockiert worden seien und der Universitätsbetrieb gestört wurde.

''EIGENTLICH WAR EIN VERWEIS GEPLANT, STRAFE WURDE JEDOCH ABGEMILDERT''

Das Rektorat entschied, dass die durchgeführte Aktion gemäß Artikel 54/1/b-1 des Hochschulgesetzes Nr. 2547 eine Handlung darstelle, die „die Lern- und Lehrfreiheit behindert und den Betrieb der Universität stört“. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass gegen die Studierenden ursprünglich ein Verweis von einer Woche bis zu einem Monat als angemessen erachtet wurde.

Es wurde jedoch vermerkt, dass die Strafe aufgrund der Tatsache, dass die Studierenden zuvor keine Disziplinarstrafen erhalten hatten, abgemildert und die Entscheidung als „Verwarnung“ umgesetzt wurde.