Maßnahmen nach Öcalan-Sprechchören im Parlament ergriffen

Der Rechtsanwalt Paşa Büyükkayaer von der Anwaltskammer Ankara hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige wegen der Sprechchöre zu Ehren des Terroristenführers Abdullah Öcalan erstattet, die vor der Fraktionssitzung der DEM-Partei im Parlament skandiert wurden.

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Die Reaktionen auf die Sprechchöre zu Ehren des Anführers der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan, die vor der Fraktionssitzung der DEM-Partei in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) skandiert wurden, halten an.

Wie ANKA berichtet, hat der bei der Anwaltskammer Ankara registrierte Rechtsanwalt Paşa Büyükkayaer bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen die Personen erstattet, die die Sprechchöre zu Ehren Öcalans skandierten. Die Vorwürfe lauten „Propaganda für eine Terrororganisation“ sowie „Verherrlichung von Straftaten und Straftätern“.

STRAFANZEIGE WEGEN „BİJİ SEROK APO“-RUFEN

In seiner Eingabe wies Büyükkayaer auf den Vorfall vom 7. Oktober 2025 hin und behauptete, dass PKK-Sympathisanten zur Fraktionssitzung der DEM-Partei eingeladen worden seien. Er erklärte dazu:

"Was sich in der TBMM, die den Gründungswillen der Republik Türkei und das Souveränitätsrecht des türkischen Volkes repräsentiert, ereignet hat, ist der Öffentlichkeit bekannt. Bei der wöchentlichen regulären Fraktionssitzung der DEM-Partei, die auch über eine Fraktion im Parlament verfügt, wurden von Sympathisanten der Terrororganisation PKK 'Biji serok apo'-Rufe skandiert. Die Entsprechung des in einer anderen Sprache als Türkisch gerufenen Slogans 'Biji serok apo' im Türkischen lautet 'Es lebe der Vorsitzende Apo'. Die in der besagten Äußerung als Apo bezeichnete Person ist der sogenannte Anführer der babyermordenden PKK und ein gewöhnlicher Krimineller und Mörder, dessen Schuld von der türkischen Justiz rechtskräftig festgestellt wurde. Die Handlungen der verdächtigen Personen im besagten Saal erfüllen den Tatbestand der 'Verherrlichung von Straftaten und Straftätern' gemäß Artikel 215 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) sowie den Tatbestand der 'Propaganda für eine Organisation' gemäß Artikel 7/2 des Anti-Terror-Gesetzes und Artikel 220/8 des TCK."

„DIE AKTION IST EIN ANGRIFF AUF DAS SOUVERÄNITÄTSRECHT“

Büyükkayaer forderte die Identifizierung der Personen, die mit Ausweisregistrierung die TBMM betreten haben, sowie die Überprüfung der Kameraaufzeichnungen. Er argumentierte, dass die Aktion ein „offener Angriff auf das Souveränitätsrecht des türkischen Volkes“ sei und äußerte sich wie folgt:

"Die Handlungen der Verdächtigen, die Verrat und Separatismus beinhalten, können nicht unter dem Deckmantel der Demokratie oder als Meinungsfreiheit legitimiert werden. In einer solchen Zeit ist es die grundlegende Pflicht jedes einzelnen Mitglieds des türkischen Volkes, gegen jede Art von Aktion zu kämpfen, die sich gegen die Einheit und Solidarität des türkischen Volkes sowie gegen die Gründungsprinzipien der Republik richtet. Der Schutz der Einheit und Solidarität des türkischen Volkes und des türkischen Staates ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine historische Verantwortung. Wir fordern, dass der Gerechtigkeit der erhabenen türkischen Justiz Genüge getan wird und die historische Verantwortung gegenüber dem türkischen Volk erfüllt wird, indem die verdächtigen Personen identifiziert werden und ein öffentliches Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird, damit sie für die ihnen zur Last gelegten Straftaten bestraft werden."