Mehr als 200 PKK-Terroristen durch Verfassungsgerichtsbeschluss freigelassen!
In Diyarbakır wurden infolge einer Entscheidung des Verfassungsgerichts mehr als 200 PKK-Terroristen aus der Haft entlassen. Dass diese Freilassungen mit dem neuen sogenannten 'Prozess für eine Türkei ohne Terror' zusammenfallen, sorgte für Aufmerksamkeit.
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Die Schwurgerichte von Diyarbakır haben in den letzten 72 Stunden gemäß einer Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) die Vollstreckung der Haftstrafen von mehr als 200 PKK-Verurteilten ausgesetzt und diese freigelassen.
Diese Entwicklung erregte Aufmerksamkeit, da sie in denselben Zeitraum fällt wie der Prozess zur Entwaffnung der Terrororganisation PKK.
Wie Özgür Cebe von Sözcü berichtet, hatten die unter dem Einfluss der FETÖ stehenden Sondergerichte zwischen 2006 und 2016 zahlreiche Personen gemäß Artikel 314 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt. In diesem Zeitraum wurden auch Personen, die an gesellschaftlichen Ereignissen teilnahmen oder nicht genehmigte Demonstrationen organisierten, als Mitglieder einer Terrororganisation eingestuft und bestraft.
Personen, die an gesellschaftlichen Ereignissen teilnahmen, gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen verstießen oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisteten, wurden zudem unter Verweis auf Artikel 220/6 in Verbindung mit Artikel 314/2 des TCK wegen „Begehung einer Straftat im Namen einer Organisation, ohne Mitglied einer bewaffneten Terrororganisation zu sein“ als Terroristen eingestuft und zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren verurteilt.
Der 9. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs hatte diese Urteile bestätigt.
Das Verfassungsgericht hob mit seiner Entscheidung vom 5. November 2024 den 6. Absatz des Artikels 220 des TCK auf und entkriminalisierte derartige Verurteilungen. Die Entscheidung wurde am 9. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 6 Monate später in Kraft. Die Gerichte in Diyarbakır leisteten infolge dieser Entscheidung intensive Arbeit, um die Freilassungen durchzuführen.
SIE KÖNNEN SCHADENSERSATZKLAGEN EINREICHEN
Die Freigelassenen haben das Recht, Schadensersatzklagen gegen den Staat einzureichen. Während die Akten der Inhaftierten von Amts wegen geprüft und Sammelentscheidungen zur Freilassung getroffen wurden, wurden die Haftbefehle gegen Personen, die sich auf freiem Fuß befanden, aufgehoben. Diejenigen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, können auf Antrag eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirken und nach einem Freispruch Schadensersatz fordern. Dieser Prozess wird über eine beim Justizministerium eingerichtete Entschädigungskommission abgewickelt.