Melek-Mosso-Konzert abgesagt

Im Rahmen der Ermittlungen zu den Konzerten, die die Stadtverwaltung Ankara (ABB) zwischen 2021 und 2024 veranstaltet hat, wurde bekannt, dass eine der Konzert-Ausschreibungen annulliert wurde.

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Die Abteilung für Kultur und Soziales der Stadtverwaltung Ankara (ABB) hatte am 3. Oktober eine öffentliche Ausschreibung für das Konzert von Melek Mosso veröffentlicht, das im Rahmen des Tages der Republik am 29. Oktober im Atatürk-Kinderpark stattfinden sollte; die Ausschreibung war für den 17. Oktober um 11.30 Uhr angesetzt. Laut einer Bekanntmachung auf der Elektronischen Plattform für öffentliche Beschaffungen (EKAP) hat die ABB die Ausschreibung für das Melek-Mosso-Konzert jedoch storniert.

Wie aus einem Bericht von Birgün hervorgeht, wurde die Annullierung in der EKAP-Mitteilung wie folgt begründet: "Da unsere Verwaltung von der Organisation des Konzerts der Künstlerin Melek Mosso abgesehen hat, besteht für die betreffende Dienstleistungsbeschaffung kein Bedarf mehr."

Seitens der ABB gab es keine offizielle Stellungnahme zur Absage der Ausschreibung.

KONZERT-ERMITTLUNGEN EINGELEITET

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hatte Ermittlungen zu den Konzerten eingeleitet, die die Stadtverwaltung Ankara (ABB) zwischen 2021 und 2024 organisiert hatte. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden am 23. September 14 Personen wegen des Verdachts auf "Amtsmissbrauch" und "Manipulation von Ausschreibungen" festgenommen.

Das zuständige Friedensgericht in Ankara ordnete die Untersuchungshaft für H.A.B., den ehemaligen Leiter der Abteilung für Kultur und Soziales der Stadtverwaltung Ankara, H.E., den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Abteilung für kulturelle Veranstaltungen/ehemaligen stellvertretenden Leiter der Abteilung für Kultur und Soziales, H.Z., den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Abteilung für Kultur und Soziales, O.E., Inhaber der Evren Teknik Grup Müzik Organizasyon San. Tic. Ltd. Şti., sowie S.Ç., einen der Gesellschafter der Enfest Organizasyon Turizm San. Tic. Ltd. Şti., an.

Im Rahmen der Ermittlungen zu den Konzertausgaben wurde eine Anklageschrift erstellt, in der für 14 Personen, darunter 5 Inhaftierte, wegen "qualifizierter Veruntreuung" Haftstrafen von jeweils bis zu 12 Jahren gefordert werden. In der Anklageschrift wurde aufgrund der fortgesetzten Begehung des Delikts der qualifizierten Veruntreuung für 8 Personen eine Haftstrafe von bis zu 31,5 Jahren und für 6 Personen eine Haftstrafe von bis zu 18 Jahren beantragt.