Warnung von Memur-Sen an das 'Schiedsgericht' zur 'Wiederherstellung des Ansehens': Diese Chance muss gut genutzt werden

In einer Erklärung von Memur-Sen heißt es: "Dieser Prozess stellt für das Schiedsgericht eine Gelegenheit dar, sein beschädigtes Image zu korrigieren und sein beeinträchtigtes Ansehen wiederherzustellen. Das Schiedsgericht sollte diesen Prozess zur Wiederherstellung seines Ansehens nutzen und diese Chance gut bewerten."

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Memur-Sen hat eine schriftliche Erklärung zum Prozess der 8. Tarifverhandlungsrunde abgegeben, der mit einem Streitfall endete. In einem Beitrag auf dem X-Account von Memur-Sen wurden folgende Aussagen getroffen:

"Als Memur-Sen haben wir bisher zum Ausdruck gebracht, dass das Schiedsgericht für Beamte als 'Schiedsgericht des öffentlichen Arbeitgebers' fungiert, statt faire Entscheidungen zu treffen lediglich notarielle Aufgaben übernimmt und wir daher kein Vertrauen in den Schiedsrichter haben.

Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die 8. Tarifverhandlungsrunde nicht vor das Schiedsgericht zu bringen und keinen entsprechenden Antrag gestellt.

Da der öffentliche Arbeitgeber jedoch von den bisherigen Gepflogenheiten abgewichen ist und selbst einen Antrag beim Schiedsgericht gestellt hat, hat das Schiedsverfahren mit dem heutigen Tag begonnen. Die Augen von Millionen Menschen sind nun auf das Schiedsgericht gerichtet.

Es liegt nun in der Verantwortung des Schiedsgerichts, die 58 Punkte, auf die man sich in den Verhandlungen geeinigt und die im Sitzungsprotokoll festgehalten wurden, unverändert zu akzeptieren. Zudem müssen unsere weiteren Vorschläge – insbesondere zur prozentualen Erhöhung, zur Anhebung der Grundgehälter und zum Wohlfahrtsanteil – fair bewertet und beschlossen werden, um das Lohngefüge im öffentlichen Dienst auszubalancieren, eine gerechte Einkommensverteilung zu gewährleisten, den Arbeitsfrieden zu wahren sowie Steuergerechtigkeit und die Stärkung der Familie zu ermöglichen.

"EIN NEUES GEWERKSCHAFTSGESETZ MUSS VERABSCHIEDET WERDEN"

Dieser Prozess stellt für das Schiedsgericht eine Gelegenheit dar, sein beschädigtes Image zu korrigieren und sein beeinträchtigtes Ansehen wiederherzustellen.

Das Schiedsgericht sollte diesen Prozess zur Wiederherstellung seines Ansehens nutzen und diese Chance gut bewerten! Wäre das Gesetz nicht fehlerhaft, wäre die Umsetzung der 58 Punkte, auf die man sich geeinigt und die man protokolliert hat, nicht dem Wohlwollen des Schiedsgerichts überlassen worden.

Tatsächlich ist es mit dem bestehenden Gewerkschaftsgesetz nicht mehr möglich, Tarifverhandlungen zu führen. Es muss ein neues Gewerkschaftsgesetz verabschiedet werden, das das Streikrecht garantiert, die volle Vereinigungsfreiheit sicherstellt, das Schiedsgericht so strukturiert, dass es unabhängige Entscheidungen treffen kann, und ein faires Tarifverhandlungssystem aufbaut."