MGK tagt heute: Rahmen-Gesetzesentwurf auf der Agenda

Bei der unter dem Vorsitz von Präsident Erdoğan stattfindenden Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates (MGK) wird der dem Parlament vorgelegte 12-Punkte-Rahmengesetzesentwurf erörtert.

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Der Nationale Sicherheitsrat (MGK) tritt heute unter dem Vorsitz des AKP-Parteivorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Palast zusammen. Auf der Hauptagenda der Sitzung, die für 15.30 Uhr angesetzt ist, stehen der dem Parlamentspräsidium vorgelegte 12-Punkte-Rahmengesetzesentwurf sowie der Fahrplan für den zweiten Öffnungsprozess, der als „Terrorfreies Türkiye“ bezeichnet wird.

Es wird erwartet, dass der in der Öffentlichkeit als „Rahmengesetz“ bekannte „Gesetzesentwurf zur Stärkung der nationalen Solidarität und gesellschaftlichen Integration“ nach den Beratungen im Justizausschuss in Kürze auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wird.

In der nach der Sitzung zu veröffentlichenden MGK-Erklärung sollen sowohl der Gesetzesentwurf als auch Bewertungen zum Prozess enthalten sein. Zudem wird erwartet, dass das Gremium die Abstimmung und Koordination zwischen den am Prozess beteiligten Institutionen erörtert.

MGK-DETAIL IM GESETZESENTWURF

Dem Entwurf zufolge wird der MGK bestätigen, sobald die Sicherheitsbehörden festgestellt haben, dass die Terrororganisation PKK und ihre Ableger ihre faktische Präsenz beendet haben und entwaffnet sind. Daher wird die Sitzung des Gremiums auch im Hinblick auf den Umsetzungsprozess der Regelung als kritischer Tagesordnungspunkt bewertet.

Der Gesetzesentwurf enthält einige Bestimmungen zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Vollstreckungsverfahren gegen Mitglieder von Terrororganisationen. Zu den Themen des Entwurfs gehören die Aussetzung von Ermittlungen und Strafverfolgungen für bestimmte Straftaten, die zeitliche Verschiebung von Strafvollstreckungen sowie Bestimmungen zu Rechtsverlusten.

Die Regelung sieht vor, dass Personen, die vorsätzlichen Mord begangen haben, sowie Organisationsmitglieder, die vor dem 1. Juni 2005 Straftaten begangen haben, die eine lebenslange oder erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen, vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.

Es ist geplant, dass Personen, die von dem Entwurf profitieren möchten, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des MGK-Beschlusses im Amtsblatt bei den Generalstaatsanwaltschaften, den zu autorisierenden Institutionen oder, falls sie sich im Ausland aufhalten, bei den Konsulaten Anträge stellen können.